Ein ehemaliger Warlord aus Liberia wurde heute vom Bundesgericht für seine Kriegsverbrechen zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Bellinzona Kriegsverbrechen Liberia
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Alieu Kosiah für seine Kriegsverbrechen in Liberia schuldig gesprochen. (Symbolbild) - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Alieu Kosiah war ein Rebellenkommandant im Bürgerkrieg in Liberia.
  • Danach kam er als Asylsuchender in die Schweiz.
  • Nun hat ihn das Bundesstrafgericht wegen Kriegsverbrechen zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Während des Krieges in Liberia war Alieu Kosiah ein Rebellenkommandant für das United Liberation Movement of Liberia for Democracy (Ulimo). Dann kam er 1998 als Asylsuchender in die Schweiz und lebte bis zu seiner Verhaftung 2014 unerkannt. Nun wurde der 46-Jährige laut «NZZ» heute Freitag vom Bundesstrafgericht zu 20 Jahren Haft verurteilt.

kriegsverbrechen Liberia
Ein Kämpfer der Ulimo rennt mit seiner Waffe durch die Strasse, Liberia 1996. - Keystone

Der Bürgerkrieg in Liberia dauerte in zwei Abschnitten von 1989 bis 2003 und hat rund 250'000 Todesopfer gefordert. Die Rebellenmiliz von Kosiah kämpfte gegen die National Patriotic Front of Liberia (NPFL) des damaligen Präsidenten Charles Taylor. Dabei soll der ehemalige Rebellenkommandant Zivilisten vergewaltigt, versklavt und getötet haben. Zudem habe er Kindersoldaten rekrutiert und vor den Augen anderer Dorfbewohner ein rohes Herz verspeist.

Danach kam der Liberianer im Jahr 1998 als Asylsuchender in die Schweiz. Sein Gesuch wurde damals zwar abgelehnt, doch dank der Heirat mit einer Schweizerin konnte er bleiben. So lebte er rund 16 Jahre in Lausanne, bevor er schliesslich im Jahr 2014 verhaftet wurde. Seither sass er in Untersuchungshaft und hat alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht bestritten.

20 Jahre Haft für Kriegsverbrechen in Liberia

Nun hat er vom Bundesstrafgericht in Bellinzona eine 20-jährige Freiheitsstrafe für seine Kriegsverbrechen erhalten. Davon muss er aber nur 13,5 Jahre absitzen, da er bereits 6,5 Jahre in Untersuchungshaft verbrachte. Ausserdem erhält er einen Landesverweis von 15 Jahren. Sein Prozess war der erste Völkerstrafrechtsfall, der in der Schweiz vor Gericht gebracht wurde.

Dies war möglich, weil das schweizerische Gesetz die universelle Gerichtsbarkeit für bestimmte schwere Verbrechen nach internationalem Recht anerkennt. Das heisst, dass Fälle von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Folter, Verschwindenlassen und aussergerichtliche Hinrichtungen strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn die Taten im Ausland begangen wurden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtGerichtGesetzNZZHaft