Haft

Folterprozess in Deutschland: Lebenslange Haft für syrischen Arzt

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein syrischer Mediziner wurde in Deutschland zu lebenslanger Haft für Folter und Kriegsverbrechen verurteilt.

Folterarzt
Nach über drei Jahre dauerndem Prozess ist das Urteil gegen den syrischen Folterarzt verkündet worden. (Archivbild) - dpa

Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat ist ein Arzt in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich stellte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschliesst. Für den syrischen Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt.

In dem Verfahren wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien. Der heute 40-Jährige lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen.

Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer hatten ihn einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs wiedererkannt. Seitdem sass er in Untersuchungshaft.

Prozessbeginn im Januar

Der Mediziner soll Zivilisten gefoltert haben, die der Opposition gegen den damaligen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2022.

Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Verteidigung plädiert auf Unschuld

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen.

Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Kommentare

User #5077 (nicht angemeldet)

Wo ist eigentlich der syrische Arzt, der einmal in der Rundschau gezeigt wurde? Er wollte in der Schweiz als Arzt arbeiten, aber man bescheinigte ihm nur Kenntnisse eines Krankenpflegers.

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