Haft

    Folterprozess in Deutschland: Lebenslange Haft für syrischen Arzt

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Deutschland,

    Ein syrischer Mediziner wurde in Deutschland zu lebenslanger Haft für Folter und Kriegsverbrechen verurteilt.

    Folterarzt
    Nach über drei Jahre dauerndem Prozess ist das Urteil gegen den syrischen Folterarzt verkündet worden. (Archivbild) - dpa

    Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat ist ein Arzt in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich stellte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschliesst. Für den syrischen Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt.

    In dem Verfahren wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien. Der heute 40-Jährige lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen.

    Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer hatten ihn einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs wiedererkannt. Seitdem sass er in Untersuchungshaft.

    Prozessbeginn im Januar

    Der Mediziner soll Zivilisten gefoltert haben, die der Opposition gegen den damaligen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2022.

    Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

    Verteidigung plädiert auf Unschuld

    Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen.

    Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

    Kommentare

    User #5077 (nicht angemeldet)

    Wo ist eigentlich der syrische Arzt, der einmal in der Rundschau gezeigt wurde? Er wollte in der Schweiz als Arzt arbeiten, aber man bescheinigte ihm nur Kenntnisse eines Krankenpflegers.

    Weiterlesen

    Folter-Prozess

    MEHR IN NEWS

    andrea bauer
    Apropos
    Publibike-Chef Markus Bacher
    Nach Kritik
    STADTTHEATER BERN: «TOSCA» IST ZURÜCK!
    Stadttheater Bern

    MEHR HAFT

    René Benko
    14 Interaktionen
    Signa-Pleitier
    Zürich Kinder Hort
    Urteil in Zürich
    2 Interaktionen
    Brandfall Thusis GR

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Die Linke
    121 Interaktionen
    Berlin
    VW
    4 Interaktionen
    Wolfsburg
    Paris Brunner DFB Klopp
    10 Interaktionen
    Nicht im Klopp-Kader
    7 Interaktionen
    Spangdahlem