Das Wichtigste in Kürze zur Neutralitätsinitiative
Am 27. September stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab – und damit über die Frage, ob die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität mit einem neuen Verfassungsartikel verankert werden soll. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze zur Vorlage:

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann.
Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung.
Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» fordert eine striktere Neutralitätspraxis. Namentlich will sie die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» in der Bundesverfassung verankern. Zudem will sie ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung schreiben. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Wirtschaftliche Sanktionen wären nur noch erlaubt, wenn sie vom Uno-Sicherheitsrat beschlossen werden. Auch Massnahmen gegen Sanktionsumgehungen wären noch möglich. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines direkten bewaffneten Angriffs. Lanciert wurde die Initiative nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, als die Schweiz EU-Sanktionen gegen Russland übernahm.
Einer der Urheber der Initiative ist alt Bundesrat Christoph Blocher. Die Organisation Pro Schweiz, deren Vorgängerin – die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) – Blocher einst präsidierte, koordinierte die Unterschriftensammlung und nun auch den Abstimmungskampf. Unterstützt wird das Volksbegehren von der SVP und einzelnen Vertreterinnen und Vertretern von Mitte-Links.
Die Befürwortenden argumentieren, dass die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht habe. Mit der Verankerung des Prinzips in der Verfassung werde sichergestellt, dass die Schweiz ihre Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
Das Ja-Lager betrachtet die Initiative als Beitrag zu einer eigenständigen Schweizer Aussenpolitik, die sich konsequent aus militärischen Bündnissen und geopolitischen Auseinandersetzungen heraushält. Heute werde die Schweiz nicht mehr als «zuverlässiges, vertrauenswürdiges und neutrales Land» wahrgenommen.
Die Initiative wird von einer deutlichen Mehrheit des Parlaments und auch vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. Die Gegnerinnen und Gegner sagten auch Nein zu mehreren Konzepten für einen Gegenentwurf. SP, Mitte, FDP, Grüne und GLP plädieren für den Status quo.
Das Nein-Lager argumentiert, dass sich die Neutralitätspraxis seit Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 bewährt habe. Die Verfassung gewähre heute den nötigen Handlungsspielraum. So könne der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken.
Die Linken bezeichnen die Initiative als «Pro-Putin-Initiative», die Bürgerlichen als «Mogelpackung», weil sie Russland zugutekommen würde. Laut Aussenminister Ignazio Cassis soll die Verfassung nicht mit Formulierungen belastet werden, die mehr Unsicherheit statt Klarheit mit sich bringen. «Unsere Neutralität funktioniert. Wir müssen sie nicht ändern.»






