Der Grosse Rat in Genf hat ein neues Gesetz zur Betreuung von Obdachlosen beschlossen. Die Gemeinden sind nur noch für Unterkunft und Mahlzeiten zuständig.
Genf
Die Betreuung von Obdachlosen wird in Genf neu geregelt. (Symbolbild) - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Genf wird die Betreuung von Obdachlosen neu geregelt.
  • Ein neues Gesetz legt die Zuständigkeitung von Gemeinden und Kanton fest.

Nach Jahren der Ungewissheit ist die Betreuung von Obdachlosen in Genf in einem neuen Gesetz klar geregelt. Der am Freitag vom Grossen Rat fast einstimmig verabschiedete Text legt die Zuständigkeiten der Gemeinden und des Kantons in diesem Bereich fest.

Neu sind die Gemeinden ausschliesslich für die Notunterkünfte und die Verteilung der Mahlzeiten zuständig. Zudem bieten die Gemeinden eine erste soziale Unterstützung für Obdachlose. Der Kanton ist zuständig für die Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Krankenpflege und der mobilen ambulanten Sprechstunden.

Notunterkünfte müssen oberirdisch eingerichtet werden

Verfügt eine Gemeinde über keine geeignete Struktur, kann sie die Aufgabe an eine andere Gemeinde oder an eine private Einrichtung delegieren. Der Grosse Rat wies auch darauf hin, dass Notunterkünfte oberirdisch und nicht in den Kellern der Zivilschutzanlagen eingerichtet werden müssen.

Genf grosser rat
Der Grosse Rat von Genf. - Keystone

Die genaue finanzielle Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden muss noch geklärt werden. Die Stadt Genf, die seit 1985 beträchtliche Mittel für die Obdachlosen aufbringt, steuert etwa 15 Millionen Franken pro Jahr zu deren Betreuung bei, während die übrigen Gemeinden eine Million Franken beisteuern. Die Zahl der Obdachlosen im Kanton Genf wird auf 400 bis 1000 Personen geschätzt.

«Dieses Gesetz wird nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der Obdachlosigkeit lösen, aber es ist ein sehr wichtiger Schritt, der ein inakzeptables Ping-Pong-Spiel zu Lasten schutzbedürftiger Menschen verhindern wird», sagte der für das Sozialwesen zuständige Staatsrat Thierry Apothéloz (SP).

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