Gesetz

Aargauer SVPlerin will Impfpflicht-Verbot im Gesetz verankern

Stephan Felder
Stephan Felder

Aarau,

SVP-Grossrätin Nicole Burger will im Aargau ein gesetzliches Verbot einer Impfpflicht durchsetzen. Ein Obligatorium ist derzeit aber eigentlich gar kein Thema.

Nicole Burger
SVP-Grossrätin Nicole Burger will ein Impfpflicht-Verbot im Kanton Aargau im Gesetz verankern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht Grossratsmitglieder reichen eine Motion gegen Impfpflicht im Kanton Aargau ein.
  • Auslöser ist die Debatte um das neue Gesundheitsgesetz im Kanton St. Gallen.
  • Vertreter von Mitte, Grünen und SP halten ein Obligatorium aktuell für unrealistisch.

Auch wenn es derzeit gar keine konkreten Pläne dafür gibt: Die Diskussion um eine mögliche Impfpflicht im Kanton Aargau ist lanciert.

SVP-Grossrätin Nicole Burger kündigt an, an der nächsten Sitzung eine Motion einzureichen. Diese soll eine Impfpflicht im kantonalen Gesundheitsgesetz explizit verbieten. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst.

Reaktion auf Debatte in St. Gallen

Auslöser für den Vorstoss ist die aktuelle Debatte im Kanton St. Gallen. Dort sieht der Entwurf für ein neues Gesundheitsgesetz vor: Personen, die sich nicht impfen lassen, sollen mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden können.

Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz des Bundes, das Kantonen erlaubt, bei erheblicher Gefahr Impfungen für obligatorisch zu erklären.

Soll ein Impfpflicht-Verbot im Gesetz verankert werden?

Am Wochenende demonstrierten in der Stadt St. Gallen rund 1000 Menschen gegen die geplante Regelung. Mit dabei war unter anderem die Bewegung «Mass-Voll» von Nicolas Rimoldi.

Im Aargau existiert derzeit kein Impfobligatorium. Laut mehreren Politikern steht ein solches auch gar nicht zur Diskussion.

Motion gegen «Bussen, Sanktionen oder Diskriminierungen»

Nicole Burger will dennoch präventiv handeln. Gemeinsam mit sieben weiteren Grossratsmitgliedern von SVP, EDU, FDP und Mitte fordert sie eine Anpassung des kantonalen Gesundheitsgesetzes.

St. Gallen
In St. Gallen demonstrierte die Gruppierung «Massvoll» am Wochenende gegen die Impfpflicht. - keystone

Damit soll sichergestellt werden, dass bei medizinischen Präventionen wie Impfungen der freie Entscheid «auf jeden Fall gewährleistet» bleibt. Niemand solle mit Nachteilen wie Bussen, Sanktionen oder Diskriminierungen rechnen müssen.

«Überhaupt kein Thema» im Aargau

Der Mitte-Grossrat Andre Rotzetter, Präsident der grossrätlichen Gesundheitskommission, relativiert. Die Einführung einer Impfpflicht im Aargau sei «überhaupt kein Thema». Auch nicht im Rahmen der laufenden Überarbeitung der gesundheitspolitischen Gesamtplanung.

Selbst wenn es Sympathien gäbe, wäre eine Verschärfung angesichts der rechtsbürgerlichen Mehrheit im Grossen Rat «völlig unrealistisch».

Zur im Kanton St. Gallen vorgesehenen Busse von bis zu 20'000 Franken sagt Rotzetter kurz und knapp: «Nichts». Die Diskussion über einen Impfzwang bezeichnet er als theoretisch.

Grüne und SP widersprechen einem Verbot

Auch von linker Seite kommt Kritik am Vorstoss.

Der Grünen-Grossrat Severin Lüscher hält Impfungen für eines der erfolgreichsten Instrumente der Medizin, lehnt jedoch Bussen fürs Nichtimpfen ab. Dass Nicole Burger nun etwas gesetzlich regeln wolle, das im Aargau gar nicht existiere, findet er bemerkenswert.

SP-Grossrätin und Co-Präsidentin Lucia Engeli warnt vor einer Vermischung von wissenschaftlich gesichertem Wissen und individuellen Meinungen. «Prinzipiell müssen Präventionsmassnahmen verstanden werden», sagt Engeli. Der Nutzen von Impfungen sei generell deutlich grösser als mögliche negative Folgen.

Für sie ist klar: «Ein generelles Verbot einer Impfpflicht ist inadäquat, weil es gerade in einer Pandemie darum geht, Menschenleben zu retten.»

In einer solchen Lage müsse der Staat Menschen, die andere gefährden, gegebenenfalls einschränken können. So wie es auch bei anderen verbindlichen Präventionsmassnahmen während der Corona-Pandemie der Fall gewesen sei.

Impfpflicht ist nicht Impfzwang

Klar ist: Einige kantonale Gesundheitsgesetze sehen ein Impf-Obligatorium bei bestimmten Gegebenheiten vor. Dabei stützen sie sich auf das 2013 vom Stimmvolk angenommene nationale Epidemiengesetz.

Gemäss diesem können die Kantone Impfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Personen in bestimmten Tätigkeitsbereichen für obligatorisch erklären. Allerdings nur «sofern eine erhebliche Gefahr besteht». Doch selbst während der Corona-Pandemie sah man dieses Kriterium nicht als erfüllt an.

Wie hast du 2013 beim Epidemiengesetz abgestimmt?

Bei einem Impfobligatorium würden nicht per se ganze Personengruppen geimpft. Wer nicht geimpft ist, würde aber nicht an heiklen Positionen, zum Beispiel mit Patientenkontakt, eingesetzt.

Anders wäre dies bei einem Impfzwang: Das hiesse, dass auch impfunwillige Personen geimpft würden, nötigenfalls mit Gewalt. Doch dies ist in der Schweiz rechtlich gar nicht möglich.

Kommentare

User #1870 (nicht angemeldet)

Also, auch wenn es kein direkter körperlicher Zwang wäre, wäre es immer noch ein nicht-körperlicher Zwang, wenn man Menschen mit hohen Bussen bestraft, ihre finanzielle Existenz bedroht und sie dann betreibt oder einsperrt, wenn sie die Busse nicht bezahlen können oder wollen.

Motzi

Ein paar Schneeflocken der Sünneli Partei wollen unbedingt eine Diskussion des Themas. Der Stimmbürger wird dann die Einführung einer Impfpflicht gut heißen, denn die Erfahrungen zeigen dass es die braucht.

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