Vernehmlassung zum geplanten Gasversorgungsgesetz wird ausgewertet
Der Gasmarkt ist heute in der Schweiz gesetzlich kaum geregelt. Derzeit wird noch die Vernehmlassung für das geplante Gasversorgungsgesetz (GasVG) ausgewertet, wie es vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP hiess.

Ziel ist es, die Gasversorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen und klare Regeln für den Marktzugang für Endkonsumenten zu schaffen. Ein Gesetzesentwurf war bereits von Oktober 2019 bis Februar 2020 in der Vernehmlassung. Daraufhin musste der Bundesrat noch einmal über die Bücher und schickte im September 2025 einen überarbeiteten Entwurf erneut in die Vernehmlassung.
Diese dauerte bis zum 19. Dezember 2025. Nach der Auswertung werde der Bundesrat anschliessend darüber befinden, hiess es vom Uvek, ohne nähere Angaben zum erwartbaren Zeitpunkt zu machen.
Das geplante Gasgesetz sieht vor, die Elektrizitätskommission Elcom, welche heute die Strombranche überwacht, in die Eidg. Energiekommission Encom umzuwandeln. Ausserdem soll auch eine unabhängige Instanz für die Zuteilung der Transportkapazitäten zuständig sein – ähnlich wie Swissgrid im Strombereich.
Aktuell gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Gaspreise für Haushalte oder wann diese angepasst werden dürfen – wie es die Elcom für den Stromkonsum regelt. Allerdings ist der Preisüberwacher bei den Gaspreisen zuständig und achtet auf «faire» Tarife.
In der Schweiz gibt es um die 90 Gasversorger, von denen die meisten in öffentlichem Besitz sind (Städte und Gemeinden). Letztere müssen eine geplante Preiserhöhung der Preisüberwachung melden.
2012 hat die Branche eine so genannte Verbändevereinbarung abgeschlossen, welche die freie Wahl des Lieferanten für grosse Industriekunden regelt. 2020 entschied die Wettbewerbskommission Weko dann, dass auch die kleineren Endverbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen dürfen. Die Wettbewerbsbehörde hat damit den Schweizer Gasmarkt faktisch geöffnet, allerdings ohne gesetzliche Rahmenbedingungen.
Der Vergleich zum Strommarkt: In der Schweiz können nur Konsumenten mit einem hohen Stromverbrauch ab 100'000 Kilowattstunden im Jahr ihren Versorger frei wählen. Die Haushalte zahlen hingegen regulierte Tarife in der Grundversorgung an ihren örtlichen Stromversorger (Kosten plus Gewinn).
Für den Gasmarkt besteht durch das so genannte Rohrleitungsgesetz aus dem Jahr 1963 eine Transportpflicht. Das bedeutet: Netzbetreiber müssen vertraglich und gegen Entschädigung Transporte für Dritte übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Bei Streitigkeiten entscheidet das Bundesamt für Energie (BFE). Auch die Weko kann einen «Durchleitungsanspruch» gestützt auf das Kartellrecht durchsetzen.










