Bundesanwaltschaft

Frühere Credit-Suisse-Mitarbeiterin wegen Geldwäscherei angeklagt

Redaktion
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Bern,

Über zwei Milliarden Dollar flossen an Staatsfirmen in Mosambik. Die Bundesanwaltschaft wirft der Bank schwere Versäumnisse bei der Geldwäschereibekämpfung vor.

Credit Suisse
Gegen eine frühere Mitarbeiterin der Credit Suisse wurde Anklage erhoben. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ex-CS-Suisse-Mitarbeiterin wurde wegen Geldwäscherei im Mosambik-Skandal angeklagt.
  • Es geht um Kredite über zwei Milliarden Dollar an mosambikanische Staatsfirmen ab 2013.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft der CS organisatorische Mängel vor.

Eine Mitarbeiterin der Credit Suisse ist wegen Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen in der Höhe von total über zwei Milliarden US-Dollar angeklagt worden. Der CS und dem Nachfolgeunternehmen UBS wird vorgeworfen, die Straftat nicht verhindert zu haben.

Die Bundesanwaltschaft (BA) kritisierte in diesem Zusammenhang am Montag organisatorische Mängel, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.

Milliardenkredite führten zum Mosambik-Schuldenskandal

Die Kreditvergaben durch die Credit-Suisse-Finanzgruppe wurden 2013 mit drei mosambikanischen Staatsunternehmen getätigt. 2016 wurden sie als sogenannter «Mosambik-Schuldenskandal» bekannt.

2020 eröffnete die BA ein erstes Strafverfahren in diesem Zusammenhang, das sie zurzeit gegen zwei natürliche Personen wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Verdachts der Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger führe.

Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem ersten Strafverfahren eröffnete die BA 2023 eine zweite Strafuntersuchung, die sie nun mit der Einreichung der Anklageschrift vom 25. November 2025 abgeschlossen habe, wie es weiter heisst.

7,86 Millionen Dollar aus Mosambik – Verdacht auf Korruption

Im Zentrum der Anklage stehe eine Geschäftsbeziehung zwischen der CS und einer ausländischen Gesellschaft, die vorgeblich in der Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung tätig und mutmasslich in die Vorgänge um den «Mosambik-Schuldenskandal» involviert war, wie die BA am Montag weiter mitteilte.

Auf Konten der Gesellschaft bei der CS in der Schweiz gingen im Frühjahr 2016 Gelder in Höhe von rund 7,86 Millionen US-Dollar ein, überwiesen vom Wirtschafts- und Finanzministerium von Mosambik.

Die aus Mosambik bei der CS eingegangenen Gelder stammten verdachtsweise aus einer zwischen der Kontoinhaberin und mosambikanischen Staatsunternehmen vereinbarten und staatlich garantierten sogenannten «Running Fee», ausbezahlt für angebliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den erwähnten Kreditgeschäften.

Compliance versäumt Verdachtsmeldung – Geld ins Ausland transferiert

Gemäss Anklage wurden die aus Mosambik eingegangenen Gelder – die «Running Fee» – durch Straftaten in Mosambik erlangt beziehungsweise begünstigt, insbesondere durch Korruption in Form einer Bestechung mosambikanischer Amtsträger und ungetreue Amtsführung in Mosambik.

Kurze Zeit nach Eingang der Gutschrift leitete die Kontoinhaberin 7 Millionen US-Dollar der eingegangenen Gelder auf Bankkonten in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter.

Aufgrund dieser Kontobewegung leitete die CS laut der BA Abklärungen zur genannten Geschäftsbeziehung ein. Die angeklagte Compliance-Mitarbeiterin der CS war mutmasslich federführend bei der Durchführung dieser Abklärungen.

Obwohl ihr gemäss Anklageschrift zahlreiche Anhaltspunkte auf eine möglicherweise verbrecherische Herkunft der aus Mosambik eingegangenen Gelder vorlagen, soll die Compliance-Mitarbeiterin der Geschäftsleitung der CS und der Credit Suisse Group empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten, sondern vielmehr die Geschäftsbeziehung zu saldieren.

Bundesanwaltschaft: Gelder wurden gewaschen – CS meldete erst spät

Im Zuge der Saldierung flossen im Herbst 2016 die zu jenem Zeitpunkt bei der CS noch verbliebenen, ursprünglich aus mutmasslichen Straftaten in Mosambik stammenden Gelder im Betrag von rund 609’000 US-Dollar und 28’000 Franken auf Konten im Ausland ab.

Der beschuldigten Compliance-Mitarbeiterin wirft die BA vor, durch die Empfehlung zur Saldierung der Geschäftsbeziehung und durch unsorgfältiges Durchführen der ihr übertragenen Geldwäscherei-Untersuchung bewirkt beziehungsweise zugelassen zu haben, dass die restlichen Gelder mutmasslich verbrecherischer Herkunft ins Ausland verschoben und dadurch gewaschen wurden.

Die CS erstattete erst im 2019 eine Geldwäscherei-Verdachtsmeldung an die MROS, nachdem das U.S. Departement of Justice (DOJ) ein in Zusammenhang mit den Mosambik-Kreditgeschäften geführtes Strafverfahren publik gemacht hatte.

Kommentare

User #9986 (nicht angemeldet)

Die wahren Verbrecher sitzen im BR und anderen hohen Etagen.Aber für die gelten die Gesetze ja nicht.Dieser ganze Sumpf gehört weg.Einfach nur lächerlich und Armseelig einer Mitarbeiterin die Schuld zuzuweisen

User #1909 (nicht angemeldet)

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