Bundesanwaltschaft vereitelt im Frühling mutmasslichen Anschlag
Die Bundesanwaltschaft verhinderte im Frühling einen islamistisch motivierten Anschlag. Ein 18-jähriger Verdächtiger sitzt in U-Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Frühling konnte die Bundesanwaltschaft einen mutmasslichen Anschlag verhindern.
- Ein 18-Jähriger hatte sich radikalisiert und konkrete Pläne für einen Messer-Angriff.
- Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanwaltschaft hat im Frühling nach eigenen Angaben einen mutmasslichen Terroranschlag vereitelt. «Ein 18-Jähriger hat sich radikalisiert», sagte Bundesanwalt Stefan Blättler zu «SonntagsBlick».
Der Deutschschweizer befinde sich in Untersuchungshaft, sagte Blättler in dem am Sonntag zunächst online veröffentlichten Interview.

«Sein Ziel war ein konkreter Anschlag», sagte der Bundesanwalt. Der Verdächtige habe sich entsprechend erkundigt und soll nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit einem Messer beabsichtigt haben.
«Es geht um eine islamistische Motivation», sagte Blättler. Bei dem Verdächtigen sei ein Messer sichergestellt worden, das er sich kurz vorher online beschafft habe. Derzeit laufe ein Strafverfahren und es gelte die Unschuldsvermutung. Ob weitere Personen involviert waren, sei Gegenstand der Ermittlungen.
140 laufende Verfahren wegen Terror
Zurzeit laufen in der Schweiz laut dem Bundesanwalt über 140 Verfahren unter dem Begriff Terror. Anfang Jahr hatte die Bundesanwaltschaft noch von 120 laufenden Terrorverfahren gesprochen.
Die Verfahren betreffen laut Blättler eine ganze Bandbreite von möglichen Straftaten: «Das geht von Propaganda über Dschihadreisen bis hin zu Anschlagsplanungen.» Für die Bekämpfung von Terrorismus soll nach dem Willen des Nationalrats künftig eine spezialisierte Strafverfolgungsbehörde des Bundes zuständig sein. Der Nationalrat nahm im Juni eine entsprechende Motion an.
Oft handle es sich bei den Verdächtigen um junge Erwachsene, sagte der Bundesanwalt und fügte hinzu: «Damit stehen wir vor einem gesellschaftlichen Problem.» Prävention und Erziehung gehörten nicht zum Aufgabengebiet der Bundesanwaltschaft.
Einzelpersonen schwieriger aufzuspüren
Bei Gruppen sei die Chance grösser, sie aufzuspüren, als bei isoliert agierenden Einzelpersonen. «Es gibt nicht eine Mafia», betonte der Bundesanwalt. Die Gruppen würden sich je nachdem mit unterschiedlichen Organisationen verbinden. «Wo gemeinsame Interessen bestehen, tun sich Gruppen zusammen», sagte er.
Blättler warnte davor, dass in 10 bis 15 Jahren in der Schweiz Zustände wie in Schweden herrschen könnten – sollte nichts unternommen werden. In den vergangenen rund 15 Jahren sind kriminelle Banden in Schweden erstarkt. Nach Behördenangaben nahmen Verbrechen wie Drogen- und Waffenhandel, Menschenhandel und Sozialhilfebetrug deutlich zu. Die Regierung in Stockholm bezeichnet das organisierte Verbrechen heute als «systemische Bedrohung».
Um dem entgegenzuwirken, wiederholte Blättler im aktuellen Interview seine Forderung nach mehr Ressourcen. In der Schweiz gebe es wesentlich mehr Verbrechen, als geahndet werden könnten. «Erwartet doch bitte nicht von der Bundesanwaltschaft, dass wir Verfahren führen, wenn uns die 'Munition', sprich die Ressourcen, fehlen», sagte er. Immerhin sei den Kriminellen bewusst, dass sie Konsequenzen fürchten müssten.