Mit der zweiten strafrechtlichen Abteilung soll die bereits bestehende entlastet und die Geschäftslast ausgeglichener verteilt werden.
Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die zweite strafrechtliche Abteilung wird in Lausanne angesiedelt.
  • Sie soll insgesamt fünf Mitglieder haben.

Das Bundesgericht erhält Anfang Juli eine zweite strafrechtliche Abteilung. Damit soll die bestehende strafrechtliche Abteilung entlastet und die Geschäftslast ausgeglichener verteilt werden. Weil die Revision des Bundesgerichtsgesetzes 2020 im Parlament scheiterte, will das Gericht den konstant hohen Fallzahlen mit eigenen Massnahmen begegnen.

Die Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter – das so genannte Gesamtgericht – beschloss die dafür notwendige Anpassung des Reglements für das Bundesgericht am Montag, wie aus einer Medienmitteilung vom Mittwoch hervorgeht.

Fünf Mitglieder

Die zweite strafrechtliche Abteilung wird in Lausanne angesiedelt. Als Mitglieder hat das Gesamtgericht Bernard Abrecht, Sonja Koch Christoph Hurni und Christian Kölz gewählt. Das fünfte Mitglied wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Zudem hat das Gericht über die Verteilung der Rechtsgebiete auf die beiden strafrechtlichen Abteilungen entschieden. Gewisse Verschiebungen bei den zu behandelnden Rechtsgebieten werden auch in weiteren Abteilungen stattfinden.

Das Parlament stimmte Ende vergangenen Jahres der vom Bundesgericht beantragten Erhöhung der Richterstellen von 38 auf 40 Stellen zu. Die Erhöhung ermöglicht es laut Bundesgericht, das angestrebte Modell von acht Abteilungen zu je fünf Gerichtsmitgliedern zu verwirklichen.

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