Bundesgericht muss über Basler Superblock entscheiden
Das Basler Verwaltungsgericht hat einen Rekurs gegen den Superblock-Test an der Fatio- und Jungstrasse im St. Johann-Quartier abgewiesen. Die Rekurrentinnen und Rekurrenten ziehen den Entscheid bis vor Bundesgericht weiter, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass ein Test von maximal einem Jahr zumutbar ist, wie es im Urteil heisst, welches am Freitag veröffentlicht wurde. Der Entscheid des Kantons, den Interessen am temporären Superblock mehr Gewicht beizumessen als denjenigen am Parkplatzerhalt, sei für diesen Zeitraum verhältnismässig.
Allerdings lässt das Verwaltungsgericht offen, ob diese Verkehrsbeschränkungen, vor allem die Aufhebung von Parkplätzen, auch bei einem allfälligen permanenten Superblock noch immer verhältnismässig wären. Dies könne im vorliegenden Verfahren nicht beurteilt werden.
Der Rekurs richtete sich konkret gegen eine Verkehrsanordnung des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD). Die 26 Gegnerinnen und Gegner dahinter argumentierten unter anderem mit dem Wegfall von 19 Parkplätzen auf dem Testperimeter Fatio- und Jungstrasse.
In diesem Punkt teilt das Gericht sogar manche Bedenken der Rekurrierenden. Die verfügbaren privaten Parkplätze könnten nicht vollständig verhindern, dass die Aufhebung derselben auf öffentlichem Grund «zu einer nicht vernachlässigbaren Zunahme des Parkplatzsuchverkehrs» führen werde, heisst es weiter im Urteil. Das Verwaltungsgericht sieht jedoch im zeitlich begrenzten Superblock-Test keinen Eingriff in die persönliche Freiheit der Anwohnerinnen und Anwohner, wie diese geltend machten.
Aufgrund dieses Rekurses war der Superblock-Test bis anhin nicht im ganzen dafür vorgesehen Perimeter des St. Johann-Quartiers möglich. Im Bereich Davidsbodenstrasse startete der Test bereits im August 2025. Ein weiterer temporärer Superblock wurde im September im Kleinbasler Matthäusquartier eingerichtet. Bei diesem Konzept nach dem Vorbild Barcelona handelt es sich um vielfältig nutzbare, begrünte und verkehrsberuhigte Quartierstrassen.










