Das Bundesgericht will eine Umstrukturierung vollziehen, um die hohe Anzahl der gerichtlichen Fälle effizienter lösen zu können.
Bundesverwaltungsgericht Marianne Ryter
Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marianne Ryter, pocht auf die Unabhängigkeit der Justiz. Die Richterinnen und Richter dürften nicht zum Spielball der Politik werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Marianne Ryter wird der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt.
  • Richter Stephan Hartmann wird Neuzugang bei dem Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat die im Sommer Richter Stephan Hartmann (Grüne) und Marianne Ryter (SP) der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt. Zudem hat das oberste Schweizer Gericht Reorganisationsmassnahmen getroffen, um die hohe Fallzahl bewältigen zu können.

Die Anzahl der Gerichtsfälle ist zu hoch

Ryter ist derzeit noch Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen und wird ihre Tätigkeit in Lausanne am 1. Januar des kommenden Jahres antreten. Hartmann, bisher Richter am Aargauer Obergericht, beginnt im September am Bundesgericht.

Dies geht aus einer Medienmitteilung des Bundesgerichts vom Montag hervor.

Die Fallzahlen am Bundesgericht betrugen in den vergangenen Jahren jeweils um etwa 8000 Fälle. Nun soll bis Ende 2022 eine Reorganisation stattfinden. Damit soll das Funktionieren des Gerichts trotz der hohen Eingangszahlen gewährleistet werden.

Reorganisation des Gesamtgerichts

Bereits im Herbst 2020 beschloss die Versammlung aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter (Gesamtgericht) im Sinne einer Sofortmassnahme. Eine Richterstelle soll von der zweiten sozial-rechtlichen Abteilung in Luzern zur stark belasteten strafrechtlichen Abteilung in Lausanne transferieren werden.

Nun hat das Gesamtgericht laut Mitteilung weitere Grundsatzbeschlüsse zur internen Reorganisation der Abteilungen gefällt. So werden die Fälle des Steuerrechts von der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in die zweite sozial-rechtliche Abteilung verschoben. Dieser wird deshalb wieder eine fünfte Richterstelle zugeteilt. Die Fälle des Strassenverkehrsrechts werden von der ersten in die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung verschoben.

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