Bundesgericht

Basler Hammer-Angreifer blitzt mit Revisionsgesuch ab

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Lausanne,

Auf das Revisionsgesuch des Mannes ist das höchste Schweizer Gericht nicht eingetreten, weil dafür die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht ist auf ein Revisionsgesuch des Hammer-Angreifers von Basel nicht eingetreten. Der psychisch kranke Mann verletzte den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau 2022 mit einem Hammer schwer am Kopf.

Weil der Angreifer zur Tatzeit schuldunfähig war, wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid im vergangenen November.

Auf das Revisionsgesuch des Mannes ist das höchste Schweizer Gericht nicht eingetreten, weil dafür die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Gerichts hervor.

Der an Schizophrenie leidende Mann beantragte neben der Aufhebung des Urteils vom November, seine sofortige Freilassung aus der «aufgezwungenen Gefangenschaft» und eine Entschädigung.

«Mit dem Täter verwechselt»

In seiner Eingabe beteuerte der Gesuchsteller einmal mehr seine Unschuld und bemängelte das über ihn erstellte psychiatrische Gutachten. Er machte geltend, mit dem wirklichen Täter verwechselt worden zu sein. Dieser habe ihn zu Boden gestossen, und er sei dabei auf den Hammer gefallen.

In seiner Kritik wiederholt der Mann laut Bundesgericht seine Argumente, die er bereits in seiner Beschwerde gegen das Urteil des Basler Appellationsgerichts vorgebracht habe. Er ziele auf eine Neubeurteilung in der Sache ab. Dies sei auf dem Weg der Revision jedoch nicht mehr möglich. (Urteil 6F_41/2025 vom 20.1.2026)

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