Crans-Montana: Staatsanwaltschaft gab sensible Notruf-Daten weiter
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat sensible Daten der Notrufzentrale, die nichts mit dem Bar-Brand tun haben, weitergegeben. Muss sie den Fall nun abgeben?

Das Wichtigste in Kürze
- Ein weiteres Versäumnis der Walliser Staatsanwaltschaft kommt ans Licht.
- Die Ermittler haben sensible Daten der Notrufzentrale an Anwälte weitergegeben.
- Darunter Anrufe, die mit der Brandkatastrophe nichts zu tun hatten.
- Im schlimmsten Fall muss die Staatsanwaltschaft den Fall abgeben.
Überforderung, unsaubere Arbeit und fragwürdige Entscheidungen – seit der Silvester-Tragödie hagelt es Kritik an der Walliser Staatsanwaltschaft.
Nun kommt ein neues Versäumnis ans Licht. Die Staatsanwaltschaft hat sensible Daten der kantonalen Notrufzentrale an Anwälte weitergegeben, die gar nichts mit der Brandkatastrophe zu tun haben.
Die Notrufzentrale klagt – was dazu führen könnte, dass die Staatsanwaltschaft den Fall abgeben muss, schreibt der «Tagesanzeiger».
Ein weiteres Mal steht die Walliser Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Ermittlungen rund um die Brandkatastrophe in Crans-Montana nicht gut da. Bei der Übermittlung von Akten an Opferanwälte unterlief den Ermittlern ein weiterer Fauxpas.
Die Akten beinhalteten alle Anrufe, die bei der kantonalen Notrufzentrale in der Nacht der Tragödie eingegangen sind. Die Anwälte erhielten die Anrufe, die über die Notrufnummer 144 abgesetzt wurden, als Audiofiles.
Verletzung des Datenschutzgesetzes
Das Brisante daran: Auch Anrufe, die nicht im Zusammenhang mit der Katastrophe eingingen, wurden übermittelt.
Darunter ein Anruf aus Verbier, wie die Zeitung berichtet. Was die Anwälte wohl wenig interessiert, ist datenschutztechnisch äusserst heikel.
Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst die kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) dazu auf, die Notrufe aus der Neujahrsnacht an die Ermittler weiterzugeben.
Strafanzeige gegen Anwälte, Staatsanwaltschaft und Ermittler
Nachdem die Behörden die Akten an die 50 bis 100 Opferanwälte weitergegeben hatten, landeten diese auch in zahlreichen Newsportalen. Die KWRO erstattet deshalb Strafanzeige gegen unbekannt, die sich nebst den Anwälten auch gegen die Staatsanwaltschaft und die Ermittler richtet.
Der Vorwurf lautet: Verletzung des Berufsgeheimnisses, des Dienstgeheimnisses und des Datenschutzgesetzes.
Es drohen schwerwiegende Folgen
Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Polizisten hätten die Daten vor der Übermittlung trennen müssen. Nur Audiofiles mit Bezug zur Brandkatastrophe hätten an die Anwälte übermittelt werden dürfen.
Bisher äussert sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Wenn die Strafanzeige durchkommt, müssen die Staatsanwaltschaft und die Polizisten den Fall abgeben.
Praktisch seit Beginn der Ermittlungen kurz nach der tragischen Neujahrsnacht hagelt es Kritik an den Ermittlern. Beispielsweise wurden Videos von öffentlichen Kameras in Crans-Montana gelöscht und Handys der Barbesitzer erst eine Woche nach der Katastrophe beschlagnahmt.





















