Crans-Montana: Staatsanwaltschaft liess Bar-Opfer nicht obduzieren
Ein neuer Bericht zeigt: Die Walliser Staatsanwaltschaft soll unmittelbar nach der Brandtragödie kaum oder keine Opfer gerichtsmedizinisch untersucht haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Walliser Staatsanwaltschaft soll die Obduktion der Crans-Montana Opfer versäumt haben.
- Die Beerdigung eines Opfers musste deswegen verschoben werden.
- Mehreren Anwälten der Opfer sind keine Obduktionen bekannt.
Seit der Silvester-Tragödie hagelt es Kritik an der Walliser Staatsanwaltschaft. Verschiedenen Anwälten im Crans-Montana-Fall ist keine einzige durchgeführte Obduktion bekannt.
Obduktionen sind rechtlich nicht zwingend, aber sehr üblich. Die Walliser Staatsanwaltschaft soll sie nach dem tragischen Brand in Crans-Montana versäumt haben.
Eine Mutter aus dem Kanton Waadt wollte ihren Sohn, eines der Opfer der Tragödie von Crans-Montana, am 14. Januar beerdigen. Der Leichnam war bereits freigegeben worden – jedoch ohne Obduktion. Das berichtet der Anwalt der Mutter, Jean-Luc Addor, gegenüber der «NZZ».
Addor habe bei der Mandatsübernahme auf die Klärung der Todesursache bestanden und sich kurz nach dem 4. Januar bei der Staatsanwaltschaft nach einer Obduktion erkundigt – ohne Antwort. Erst als er am 12. Januar von der angesetzten Beerdigung erfuhr, forderte er erneut eine umgehende Obduktion. Diese wurde am folgenden Tag zugesagt.
Rauchvergiftung als Todesursache
Am 14. Januar wurde der Jugendliche in Lausanne obduziert. Als Todesursache wurde eine Rauchvergiftung festgestellt. Die Beerdigung soll nun am Freitag stattfinden.
Addor sagt, ihm seien keine Obduktionen bekannt, die unmittelbar nach der Brandkatastrophe durchgeführt wurden. Auch anderen Anwälten im Crans-Montana-Fall nicht.
Gegenüber der Zeitung zeigen sich mehrere Rechtsmediziner irritiert darüber, dass die Staatsanwaltschaft offenbar keine Obduktionen der Opfer angeordnet hat.
Eine Obduktion nach einem Grossbrand mit mehreren Todesopfern sei ein sehr übliches Verfahren. Auch wenn sie rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sei. Sollte tatsächlich keine Obduktion erfolgt sein, wäre dies sehr verwunderlich.
Kein Opfer aus Italien obduziert
Ein italienischer Anwalt sagte am 7. Januar der Tageszeitung «Il Giornale», der Angehörige seiner Klienten sei in der Schweiz nicht obduziert worden. Dem Vater des Verstorbenen habe man mitgeteilt, die Todesursache sei angesichts des Brandes klar und müsse nicht weiter untersucht werden.
Gegenüber der «NZZ» bestätigte Roms Botschafter in Bern ausserdem: Keines der sechs italienischen Opfer sei in der Schweiz obduziert worden.















