Coronavirus: Verstoss gegen Fünf-Personen-Regel wird nicht gebüsst
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen das Coronavirus. Ab Montag gilt – wie im Frühling – die Fünf-Personen-Regel. Einen Unterschied gibt es aber.

Das Wichtigste in Kürze
- Gestern hat der Bundesrat eine Verschärfung der Corona-Massnahmen angekündigt.
- Unter anderem sind Treffen mit mehr als fünf Personen ab Montag wieder untersagt.
- Anders als im Frühling stellt die Polizei bei Verstössen aber keine Bussen aus.
Das Coronavirus bleibt präsent wie eh und je. Nun hat der Bund erneut landesweit die Schutzmassnahmen verschärft – und damit auch die Regeln für private Treffen angepasst. Ab Montag sind Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen verboten.
Déja-vu? Diese Regel galt bereits während des Lockdowns im Frühling 2020. Im Vergleich zu damals gibt es allerdings einen feinen Unterschied: Der Polizei fehlt diesmal die rechtliche Grundlage, um Corona-Sündern Ordnungsbussen auszustellen.
Ab dem 17. März galt für die Schweiz eine «Ausserordentliche Lage» gemäss dem Epidemiengesetz. Die Voraussetzungen für Bussen bei Verstoss gegen die Corona-Regeln waren damals gegeben.

Seit Mitte Juni gilt aufgrund der Entwicklung der Lage um das Coronavirus allerdings die «Besondere Lage». Aktuell haben die Polizeien keine Möglichkeit, Personen, die gegen die Fünf-Personen-Regel verstossen, zu büssen. Dieser Zustand dürfte allerdings nicht von Dauer sein.
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Adrian Gaugler von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten KKPKS: «Nach der Verabschiedung der entsprechenden Vorlage im National- und Ständerat wird im Moment die Verordnung ausgearbeitet.»
Keine Busse – aber Sanktionen dennoch möglich
Auch wenn derzeit keine Ordnungsbussen ausgestellt werden können – ungeschoren davon kommen Corona-Sünder trotzdem nicht. «Grundsätzlich gilt bei der Durchsetzung der Massnahmen das Prinzip der Verhältnismässigkeit», so Gaugler. «Bei wiederholter oder schwerwiegender Missachtung der Massnahmen erfolgen aber die entsprechenden Sanktionen.»
Was bedeutet das genau? Pascal Häderli von der Kantonspolizei St. Gallen konkretisiert: «Wir können Fehlbare an die Staatsanwaltschaft verzeigen. Diese entscheidet dann über das Strafmass.»
Polizeien setzen punkto Coronavirus aufs Gespräch
Grundsätzlich bleibe das Vorgehen bei einem gemeldeten Regelverstoss auch bei den neuen Verschärfungen gleich, so Häderli. Bei Hinweisen, dass Corona-Regeln nicht eingehalten würden, «gehen wir vor Ort und überprüfen die Sachlage.»
Zuerst werde das Gespräch gesucht. Der Polizeisprecher betont: «Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Umsetzung der Massnahmen zu helfen.» Eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft erfolge erst als letztes Mittel – etwa, wenn sich die Betroffenen weigern, die Vorschriften einzuhalten.

Die gleiche Strategie verfolgt die Walliser Kantonspolizei. Diese «basiert auf einer sichtbaren Präsenz, Prävention und «gezielter Repression bei schwerwiegenden Widerhandlungen», so Sprecher Mathias Volken gegenüber Nau.ch.
Und auch aus Bern, Luzern und dem Aargau tönt es ähnlich: Alle drei Kantonspolizeien geben an, zuerst das Gespräch zu suchen.