Zufluchtsorte: Neue Verträge sichern Schutzräume für Suchtkranke
Mit neuen Leistungsverträgen stärkt die Stadt Bern wichtige Zufluchtsorte und erweitert das Betreuungsangebot für Menschen am Rande der Gesellschaft.

Wie die Stadt Bern mitteilt, hat sie zwei Leistungsverträge für Aufenthaltsräume für Menschen am Rande der Gesellschaft genehmigt. Unterstützt wird das Nachfolgeangebot des Aufenthaltsraums Postgasse am neuen Standort im Mattenhof sowie das Angebot «La Gare» für Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit.
Beide Angebote sind für den Lastenausgleich mit dem Kanton berechtigt. Der Gemeinderat hat die jeweiligen Leistungsverträge genehmigt und beantragt dem Stadtrat die nötigen Kredite.
Mit zwei Leistungsverträgen will der Gemeinderat ein Grundangebot an Aufenthaltsräumen für Menschen am Rande der Gesellschaft sicherstellen. Unterstützt werden das bestehende Angebot «La Gare» beim Hauptbahnhof Bern sowie der frühere Aufenthaltsraum an der Postgasse, der inzwischen ins Mattenhof-Quartier umgezogen ist.
Aufenthaltsraum Mattenhof: Neuer Standort wird ausgebaut
Seit 1977 betrieb der Verein Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Region Bern (AKiB) an der Postgasse einen Aufenthaltsraum. Ende 2025 beendete die Eigentümerschaft das Mietverhältnis und der Aufenthaltsraum musste geschlossen werden. Seit dem 19. Januar 2026 wird er nun an der Mattenhofstrasse 32 betrieben. Der Gemeinderat will das Angebot weiterhin unterstützen.
Aufgrund von zunehmenden Herausforderungen soll das Konzept am Standort weiterentwickelt werden. Psychische Erkrankungen, Mehrfachbelastungen und psychosoziale Instabilität treten bei den Besuchenden heute deutlich häufiger auf als in früheren Jahren.
Diese Entwicklung erhöht den Bedarf an fachlicher Präsenz und an niederschwelligen Beratungsangeboten im direkten Umfeld des Aufenthaltsraums.
Aufenthaltsraum bleibt frei zugänglich
Künftig soll daher ein niederschwelliges Unterstützungsangebot geschaffen werden, das konkrete Alltagsbedürfnisse aufgreift und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der Besuchern leistet. Dazu gehören niederschwellige Beratungszeiten mit administrativer Unterstützung, Triage und Begleitdienste sowie einfache Wundbehandlungen. Dieses Unterstützungsangebot wird von Fachpersonen geführt.
Der Aufenthaltsraum ist frei und ohne Konsumationspflicht zugänglich. Es werden einfache Mahlzeiten abgegeben. Die Infrastruktur soll nun ausgebaut werden. Vorgesehen sind Dusch- und Toilettenanlagen, eine Waschmaschine und einen Computerzugang.
Für die Weiterführung des Angebots am neuen Standort und den künftigen geplanten Ausbau schliesst nun die Stadt Bern mit der AkiB per April 2026 einen zweijährigen Leistungsvertrag ab. Für das Jahr 2026 umfasst der Leistungsvertrag 200‘000 Franken, nach Abschluss der Aufbauphase beträgt er jährlich 327‘500 Franken.
Der Gemeinderat hat der Erhöhung des Globalkredites 2026 um 188'000 Franken zugestimmt sowie dem Stadtrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 507'500 Franken beantragt. Der Kanton Bern hat bewilligt, dass das Angebot über den Lastenausgleich finanziert werden kann.
Aufenthaltsraum «La Gare»: Angebot wird weitergeführt
«La Gare» am Bahnhof Bern ist seit 2005 ein Aufenthaltsraum für Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit. Das «La Gare» wird von der Stiftung Contact betrieben. Es umfasst einen Raum mit 30 Sitzplätzen und eine Küche zur Zubereitung von Tee, Kaffee und einfachen Mahlzeiten. Die Mahlzeiten werden zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Bis zum Jahr 2025 wurde das «La Gare» vollständig über Mittel aus dem kantonalen Suchtfonds finanziert. Per 2026 soll das Angebot über den kantonalen Lastenausgleich finanziert werden.
Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat per 1. Januar 2026 einen Leistungsvertrag mit der Stiftung Contact für 2026 genehmigt. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat einen Nachkredit zum Globalkredit von 311'425 Franken.






