Wer sich im Tessiner Gesundheitswesen für eine Stelle bewirbt, muss neu ein Covid-Zertifikat vorlegen. In Italien gilt wegen des Coronavirus eine Impfpflicht.
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Ein Pfleger mit Maske zum Schutz vor dem Coronavirus bei der Arbeit. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentliche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Tessin stellen nur noch Geimpfte ein.
  • Damit dürfte der Kanton Bewerbungen aus Italien vorgreifen.
  • Dort gilt nämlich für alle Pflegenden eine Impfpflicht.

Im Kanton Tessin gilt in öffentlichen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein Einstellungsstopp für nicht gegen Covid-19 geimpfte Personen. Das bestätigte eine Sprecherin des kantonalen Departements für Gesundheit und Soziales der «NZZ am Sonntag».

Die Impfung gegen das Coronavirus sei zu einem Zulassungskriterium für die Beschäftigung geworden. Die Zeitung vermutet, dass mit der Massnahme Bewerbungen von nicht gegen Covid-19 immunisierten Pflegekräften aus Italien vorgegriffen werden soll. Denn in Italien gilt im Gesundheitsbereich eine Impfpflicht.

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Ab Mitte März besteht die Impfpflicht im Gesundheitswesen auch in Deutschland. Bewerbungen aus dem nördlichen Nachbarland haben allerdings nicht zugenommen. das zeigt eine Umfrage der Zeitung bei Spitälern in mehreren Kantonen.

Auch in Frankreich muss sich das Gesundheitspersonal impfen lassen, und in Österreich soll ab Februar eine Impfpflicht für alle gelten.

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