Der Bundesrat lässt bei den neuen Massnahmen die Läden offen. Es gelten aber strengere Kapazitätsbeschränkungen. Einkaufen über die Festtage ist nicht möglich.
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Bundespraesidentin Simonetta Sommaruga, Mitte, spricht an einer Medienkonferenz an der Seite von Bundesrat Guy Parmelin, links, und Bundesrat Alain Berset, rechts, am Freitag, 18. Dezember 2020, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern zur Anpassung der Corona-Massnahmen wegen der weitherhin hohen Fallzahlen in der Schweiz. (KEYSTONE/Peter Klaunzer) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat heute neue Massnahmen gegen das Coronavirus bekannt gegeben.
  • Läden bleiben offen, müssen aber von 19 Uhr bis 6 Uhr schliessen.
  • Vom 25. bis 27. Dezember bleiben sämtliche Geschäfte geschlossen.

Der Bundesrat hat heute seine neuen Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus angekündigt. Vergleichsweise glimpflich kamen dabei die Läden davon. Sie bleiben offen, werden aber bei Öffnungszeiten und erlaubter Kundenanzahl eingeschränkt.

Coronavirus Läden
Ab 1. März dürfen die Läden in der Schweiz wieder öffnen. (Achivbild) - z.V.g.

Sperrstunde und mehr Fläche pro Person

Es gilt eine Sperrstunde für Läden ab 19 Uhr bis 6 Uhr. Auch an Sonn- und Feiertagen müssen sie geschlossen bleiben. Die erlaubte maximale erlaubte Personenzahl im Geschäft ist abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.

Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember und sind bis 22. Januar 2021 befristet. Für die Festtage bedeutet das, dass die Läden am 25., 26. und 27. Dezember zu bleiben. Nicht einmal ein Tankstellen-Shop darf offen haben, Treibstoff soll aber bezogen werden können.

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