Die Situation um das Coronavirus verschärft sich. In der Schweiz herrscht seit Montag eine verschärfte Maskenpflicht. Was bedeutet das für Maskenverweigerer?
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...und auf die Politik. Hier abgebildet: Gesundheitsminister Alain Berset. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Montag gilt in der Schweiz eine verschärfte Maskenpflicht.
  • Wer gegen die neuen Regeln verstösst, muss aber kaum mit einer Strafe rechnen.
  • Eine Busse ist zwar möglich, aber offenbar selten.

Am letzten Sonntag hat der Bund nach langer Zeit erstmals wieder in die Corona-Politik eingegriffen. Nun gilt landesweit eine verschärfte Maskenpflicht: Seit Montag muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen und auf Perrons eine Schutzmaske getragen werden.

Gleichzeitig hatten auf dem Bundesplatz erneut Hunderte Corona-Skeptiker gegen die Massnahmen protestiert – ohne Masken, versteht sich. Ein Bild, das zu Pandemiezeiten für Empörung sorgt. Wird das denn künftig bestraft?

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Menschen auf dem Bundesplatz. - Keystone

Diese Frage lässt sich nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten. In der Theorie können Verstösse gegen die Maskenpflicht tatsächlich gebüsst werden. Michael Gerber, der stellvertretende Leiter der Abteilung Recht beim BAG, sagte an der Pressekonferenz: «Natürlich ist jeder Verstoss von Privaten zum Beispiel gegen die Maskenpflicht strafbar.»

«Kleine Widerhandlungen» können unbestraft bleiben

Der BAG-Rechtsexperte wandte aber auch ein: «Es stellt sich diesbezüglich sicher auch die Frage, ob jeder einzelne Verstoss gegen die Maskentragepflicht effektiv bestraft werden muss.»

Dabei bezieht sich Gerber auf das sogenannte Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses besagt, dass man bei «kleinen Widerhandlungen» von einer Bestrafung absehen könne.

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Michael Gerber, der stellvertretende Leiter der Abteilung Recht im BAG bei der Pressekonferenz zum Coronavirus gestern Sonntag. - YouTube/Der Schweizerische Bundesrat

Laut dem Epidemiengesetz sind Bussen bis zu 10'000 Franken möglich. Wer fahrlässig gegen die Pflicht verstösst, kann mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden. Zuständig für Strafverfolgung und Beurteilung der Tat sind die Kantone.

Spezifische Straftatbestände werden in der Verordnung zur besonderen Lage nur für Organisatoren und Betreiber aufgelistet. Denn: Für sie hat das BAG bedeutende Verpflichtungen eingeführt, die eingehalten werden müssen. Die Durchsetzung dieser Regeln sei wichtig, betont Gerber.

Busse nur bei Anzeige möglich

Doch es gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Die Maskenpflicht gilt neuerdings bekanntlich in allen öffentlich zugänglichen Räumen, wie etwa Museen, Restaurants und Läden. Dabei ist den Unternehmen freigestellt, ob sie Verstösse gegen die Maskenpflicht in ihren Räumen zur Anzeige bringen wollen.

Eine Anzeigepflicht hat lediglich die Polizei. Doch ob ein Verstoss dann tatsächlich strafrechtlich verfolgt wird, ist unklar.

Migros und Coop schmeissen Maskenverweigerer raus

Die neue Verordnung sieht vor, dass Läden wie Manor, Migros und Coop die Maskenpflicht durchsetzen. Und die Grossverteiler halten sich daran: Wer nicht spurt, erhält Hausverbot.

Bei Manor werden Kunden ohne Maske auf die Tragepflicht hingewiesen. Weigern sie sich, eine anzuziehen, müssen sie die Filiale verlassen. Helfe das alles nichts, werde die Polizei alarmiert, sagt Sprecher Fabian Hildbrand gegenüber «Blick».

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Die Warenhaus-Kette Manor brachte den Black Friday 2015 in die Schweiz. (Symbolbild) - Keystone

Auch bei Coop und Migros gelten ähnliche Regeln: Wer kein Attest vorlegen kann und sich trotzdem weigert, eine Maske anzuziehen, muss gehen.

Demos bleiben erlaubt – aber nur mit Maske

Zusammengefasst lässt sich also sagen: Ja, eine Bestrafung für Maskensünder ist möglich – in der Regel wird aber offenbar davon abgesehen. Ein kleiner Triumph für die Corona-Verschwörer und Maskenverweigerer.

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Kommen wohl ungeschoren davon: Corona-Skeptiker demonstrieren am Sonntag ohne Maske auf dem Bundesplatz. - Keystone

Bei deren Protesten kommen immer wieder Hunderte Menschen auf engstem Raum zusammen. Wer dabei eine Maske trägt, wird angepöbelt. Dies musste auch eine Nau-Reporterin an der Demo in Zürich erfahren, an der Marco Rima und Andreas Thiel Ansprachen hielten.

Kundgebungen bleiben weiterhin erlaubt, wenn auch unter Auflagen – wie etwa der Maskentragepflicht. Genau jene Maskentragepflicht, gegen die die Corona-Skeptiker offenbar unbestraft verstossen.

Sommaruga weicht bei Frage zu Coronavirus-Skeptikern aus

Auf die Corona-Skeptiker kamen auch Journalisten während der bundesrätlichen Pressekonferenz zu sprechen. Ein Journalist wies auf die Corona-Demo auf dem Bundesplatz hin. Er fragte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, wie sie mit diesen sozialen Spannungen umgehe. «Also erstens ist klar, es gilt Meinungsäusserungsfreiheit.»

Gross ging sie aber nicht auf die Protestler ein – sie ergänzte nur: «Wir sind da dezidiert anderer Meinung. Wir haben jetzt gemeinsam die Aufgabe in diesem Land, grösseres Leid zu verhindern.»

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