Volk in Bern soll gewisses Mitspracherecht bei 191 Arealen behalten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das Stadtberner Stimmvolk soll weiterhin an die Urne gerufen werden, wenn der Zweck einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) geändert werden soll und dies im Parlament auf Widerstand stösst. Dieser Meinung ist der Stadtrat.

In Bern gibt es 191 Areale, die sich in einer Zone für öffentliche Nutzungen befinden. (Archivbild)
In Bern gibt es 191 Areale, die sich in einer Zone für öffentliche Nutzungen befinden. (Archivbild) - KEYSTONE/MONIKA FLUECKIGER

Bei der Beratung der Mitwirkungsvorlage zur ZöN-Revision hat er am Donnerstag eine entsprechende Planungserklärung verabschiedet. Mit 45 zu 24 Stimmen stellte er sich hinter den Antrag der GB/JA-Fraktion.

Eine Änderung der Zweckbestimmung liegt gemäss Kommissionssprecher Dominik Fitze (SP) zum Beispiel dann vor, wenn ein Kirchgemeindehaus in ein Quartierzentrum umgewandelt wird. Bislang sind Volksabstimmungen bei geänderten Zweckbestimmungen obligatorisch.

Gemäss Vorschlag des Gemeinderats soll künftig das Parlament abschliessend zuständig sein, wenn nicht das Referendum ergriffen wird. Die Stadtregierung möchte so das Verfahren verschlanken und Zeit gewinnen.

Dem Stadtrat geht das zu weit. Er schlägt vor, dass die Bevölkerung zwingend mitreden kann, wenn es im Parlament mindestens ein Drittel Nein-Stimmen gibt. Die SVP möchte sogar alles beim Alten behalten: Die Stimmberechtigten dürften nicht weiter entmündigt werden, mahnte Fraktionssprecher Alexander Feuz.

Mit der Vorlage will der Gemeinderat die städtischen Vorschriften an das kantonale Recht anpassen und Rechtssicherheit schaffen, wie Stadtpräsidentin Marieke Kruit (SP) sagte. Die Zonen für öffentliche Nutzungen sichern Flächen für Schulen, Universitäten, Sport- und Parkanlagen, Friedhöfe, Familiengärten, Kirchen, Kultureinrichtungen, Spitäler oder Energieanlagen.

In Bern gibt es 191 ZöN-Areale. Die Revision legt für jede einzelne Zone Zweckbestimmungen sowie Grundzüge der Überbauung und Gestaltung fest.

Die Vorlage ist noch bis 16. Februar in der Mitwirkung. Die Planungserklärung des Stadtrats wird als Eingabe im Rahmen der Mitwirkung behandelt, wie Stadtpräsidentin Kruit sagte.

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