Das Universitätsspital Genf lässt die Corona-Impfung als Obligatorium in den Arbeitsvertrag neuer Mitarbeitenden reinschreiben. Bestehende jedoch müssen nicht.
Das Unispital in Genf.
Das Universitätsspital in Genf. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Mitarbeiter des Uni-Spitals Genf müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen.
  • Die Impfung bei der Einstellung gehört zum Arbeitsvertrag.
  • Für das bestehende Personal herrscht keine Pflicht, jedoch eine dringende Empfehlung.

Neu eingestellte Mitarbeitende des Genfer Universitätsspitals (HUG) müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Die Massnahme tritt am Mittwoch in Kraft. Dies hat der Verwaltungsrat des Spitals mit grosser Mehrheit beschlossen.

Die Impfung von Mitarbeitenden bei der Einstellung sei nun Teil des Arbeitsvertrags. Das bestätigte das HUG am Dienstag einen Bericht der «Tribune de Genève».

Im September werde für alle neuen Mitarbeiter mindestens eine erste Dosis vorgeschrieben, die vervollständigt werden müsse. Diese Verpflichtung gelte nicht für das bestehende Personal, diesem werde aber «dringend empfohlen», sich impfen zu lassen.

Weiter weist das HUG darauf hin, dass einige Impfungen für das Personal bereits obligatorisch sind. So ist zum Beispiel die Impfung gegen Keuchhusten im Kinderspital, der Gynäkologie, der Geburtshilfe und in der Entbindungsstation obligatorisch. Die Impfung gegen Hepatitis ist Pflicht für exponiertes Personal.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VerwaltungsratCoronavirus