Wer sich nicht auf das Coronavirus testen lassen will, der wird gebüsst. Diese Regelung gilt ab heute Montag im Kanton Genf für ungeimpftes Pflegefachpersonal.
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Das deutsche Verfassungsgericht macht sich für die Impfpflicht für Pflegepersonal stark. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Genf greift hart durch: Ungetestetes Pflegepersonal kann gebüsst werden.
  • Ab heute gilt die neue Regelung, die zu Strafen in der Höhe von 5000 Franken führen kann.
  • Ein Basler Jurist findet die Sache nicht ganz rechtens, der Kanton Genf verteidigt sich.

Der Kanton Genf ergreift in Sachen Massnahmen gegen das Coronavirus zu drastischen Mitteln: Pflegepersonal, welches sich weder impfen, noch testen lassen will, muss mit einer Geldbusse rechnen.

Dieser Erlass tritt heute Montag im westschweizer Kanton in Kraft. Genf ist bislang der einzige Kanton, welcher eine solche Regel erlassen hat. Der Genfer Gesundheitsminister Lauro Poggia rechtfertigt: «Es geht ja nicht darum, Leute ins Gefängnis zu schicken. Doch wenn ein Pfleger einen Test verweigert, dann muss er gebüsst werden.»

Nicht auf Coronavirus getestetes Personal wird weggewiesen

Die Busse wird hauptsächlich mit dem Epidemiengesetz begründet und kann bis zu 5000 Franken betragen. Auch könne Test-unwilliges Personal durch die Heimleitung versetzt werden.

Mauro Poggia
Der Genfer Staatsrat und Gesundheitsminister Mauro Poggia wurde bedroht.
Markus Mohler
Markus Mohler an einer Medienkonferenz des UVEK über Sicherheit in der Zivilluftfahrt.

Ganz korrekt scheint die neue Regelung jedoch nicht. Gegenüber SRF erklärt der Basler Jurist Markus Mohler: Wer bereits versetzt sei, dürfe nicht auch noch gebüsst werden. «Weil es auch nicht erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen».

Das Motto «Doppelt genäht hält besser» würde «nichts mehr bringen». Nicht getestetes Personal zu versetzen, um Patienten in Heimen zu schützen, das sei zweckmässig und genüge, ist Mohler überzeugt.

Was halten Sie von der Genfer Busse für Ungetestete?

Die Genfer Gesundheitsdirektion hält jedoch an einer anderen Meinung und somit auch der Busse fest. «Der Entscheid trägt dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung und wägt die betroffenen Interessen ab», wird dem SRF geantwortet.

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