Corona-Regeln für Freibäder in Konsultation geschickt
Wie wird die diesjährige Badi-Saison aussehen mit den Corona-Massnahmen? Diese Frage wird zurzeit geklärt und Lösungen werden gesucht.

Das Wichtigste in Kürze
- Wie genau das Schutzkonzept in Freibädern aussehen soll, ist noch nicht klar.
- Die Konsultation wurde heute eröffnet und soll bis zum 4. Mai 2021 dauern.
In den kommenden Tagen und Wochen öffnen viele Freibäder ihre Türen für Schwimmerinnen und Schwimmer. Welche Corona-Regeln dort genau gelten, ist derzeit noch nicht ganz klar. Der Bund unterbreitete nun seine Vorschläge dazu den Kantonen.
Zu den Vorgaben in Freibädern wurde am Donnerstag eine Konsultation eröffnet. So hiess es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Es sei Aufgabe des Freibadbetreibers, im Schutzkonzept festzuhalten, in welchen Bereichen des Freibads die Maskenpflicht gelte. Die Konsultation dauert bis zum 4. Mai.
Begrenzte Personenanzahl auch im Wasser
Bei der Personenbeschränkung in den Schwimmbecken kann die gleiche Formel verwendet werden, die generell den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen regelt: Erlaubt ist eine Person pro 10 Quadratmeter. Für die weiteren Verhaltensregeln würden die allgemeinen Vorgaben gelten, hiess es weiter. Dazu gehöre die Einhaltung des Abstands. Ausser bei Personen, bei denen dies unzweckmässig sei, zum Beispiel Kindern und Personen, die im gleichen Haushalt lebten.

Eine der offenen Fragen sei beispielsweise, ob die Liegewiese zur Sportanlage gehöre, oder ob diese ein öffentlich zugänglicher Bereich sei. Dies sagte Sébastien Reymon, Generalsekretär bei der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (Assa), auf Anfrage. Im ersten Fall gelte keine Maskenpflicht, im zweiten hingegen schon. Betreffend dieser und anderer offener Punkte sei man in Kontakt mit dem BAG und dem Bundesamt für Sport (Baspo).
Klare Regelung der Maskenpflicht
Generell gelte der Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Wasser, erklärte Reymon. Grundsätzlich sollten die Massnahmen praktikabel sein, forderte er. Dazu zählt auch, ob man mit der Schutzmaske zum Schwimmbecken gehen müsse und wo man diese danach allenfalls deponieren soll. Klar gelten soll die Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren und in Bereichen wie Garderoben und gedeckten Flächen.

Unterschiede gebe es auch bei frei zugänglichen Bädern wie zum Beispiel dem Marzili in Bern und Freibadanlagen mit Eintrittskontrolle. Generell soll eine Personenbeschränkung gelten. Diese bemesse sich nach der Fläche des Freibads und auf die 10 Quadratmeter pro Person beziehe, so Reymon.