Nachwuchsarbeit zahlt sich für Sportvereine aus

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Bern,

Ab 2025 stehen Stadtberner Sportvereinen jährlich 220'000 Franken für die Förderung der Nachwuchsarbeit zur Verfügung. Anträge können jetzt eingereicht werden.

Turnhalle
In der Stadt Bern gibt es sonntags bald zehn «Offene Turnhallen». - Pixabay

Wie die Stadt Bern mitteilt, hat der Stadtrat im September 2024 die Wiederaufnahme der Förderbeiträge an Sportvereine beschlossen. Ab dem Budgetjahr 2025 stehen jährlich 220'000 Franken für die Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Vereinen zur Verfügung. Stadtberner Sportvereine können ab sofort bis am 15. September 2025 einen entsprechenden Antrag beim Sportamt einreichen.

Der Berner Stadtrat hat im Herbst 2024 beschlossen, die Leistungen der Sportvereine weiterhin zu unterstützen. Insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit von Trainern im Nachwuchsbereich soll wertgeschätzt und honoriert werden.

Dafür steht dem Sportamt neu ein jährlicher Betrag von 220'000 Franken zur Verfügung. Dieser soll unter Stadtberner Sportvereinen verteilt werden, die eine Nachwuchsabteilung führen.

Kriterien für die Unterstützung

Für die Höhe des Unterstützungsbeitrags sind folgende Faktoren massgebend: die Anzahl der Nachwuchstrainer, die Grösse der Nachwuchsabteilungen sowie das Verhältnis zwischen der Anzahl an Nachwuchs-Mitgliedern und erwachsenen Mitgliedern.

Berechtigt für einen Unterstützungsbeitrag sind Stadtberner Vereine, deren Vereinsmitglieder das Trainingsangebot im Rahmen einer jährlichen Vereinsmitgliedschaft nutzen.

Einreichen der Anträge ab sofort möglich

Die ausgerichteten Beträge sollen für Zwecke der Nachwuchssportförderung im jeweiligen Verein verwendet werden: beispielsweise für Entschädigungen von Leitenden, Beiträge an Trainingslager oder für das Anschaffen von Sportmaterial.

Anträge können ab sofort und bis am 15. September 2025 auf der Webseite des Sportamts eingereicht werden. Bis Mitte November 2025 werden die Eingaben ausgewertet und der Unterstützungsbetrag pro Verein berechnet. Die Auszahlung erfolgt bis zum Ende des Kalenderjahrs.

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