Vorbehalte der Rechten gegen Bekämpfung der Überschuldung
Der Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Überschuldung spaltet: Rechte warnen vor Nachteilen für Gläubiger, Linke fordern mehr Unterstützung für Überschuldete.

Die politische Rechte ist der Ansicht, dass der Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Überschuldung die Gläubiger zu sehr bestraft. Überschuldete Menschen sollten unterstützt werden, allerdings nicht um jeden Preis. Eine Verlängerung dieser Frist würde nach Ansicht der Linken ein falsches Signal aussenden.
Überschuldete Personen sollen nach Ansicht des Bundesrats die Möglichkeit haben, reinen Tisch zu machen, indem sie Konkurs anmelden. Ihre Schulden sollen nach einer Frist von drei Jahren abgeschrieben werden. Bedingung ist, dass sie sich mit dem Existenzminimum begnügen und den Rest ihres Einkommens an die Gläubiger abführen.
Dieser Punkt, der es überschuldeten Personen erleichtern soll, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, spaltet die Meinungen. Die rechte Mehrheit hat den Entwurf Anfang Juli in der Kommission überarbeitet.
Kritik an Regierungsentwurf
Ein solches System sei für die Gläubiger zu nachteilig, da sie nicht ausreichend entschädigt werden, argumentiert die bürgerliche Seite. Philippe Nantermod (FDP/VS) sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA: «Wenn man die Frist auf fünf Jahre verlängert, kann man hoffen, 20'000 Franken mehr in die Kasse zu bringen.» Er überzeugte damit die Kommission.
Der Walliser ist gegen die Einführung eines Konkurses, um Schulden zu tilgen. Nach seinen Berechnungen kann ein Durchschnittsverdiener in der Regel 10'000 Franken Schulden pro Jahr zurückzahlen. Und überschuldete Personen schulden ihren Gläubigern oft zwischen 100'000 und 200'000 Franken.
Beispiel aus Deutschland
Eine solche Logik sei kontraproduktiv, so der Geschäftsleiter des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz, Pascal Pfister. «Fünf Jahre sind zu lang», sagte er.
Es dürfe nicht vergessen werden, dass verschuldete Personen in der Regel bereits seit mehreren Jahren in einer schwierigen Lage seien. Von ihnen zu verlangen, dass sie noch fünf Jahre lang mit dem Existenzminimum leben müssen, würde nicht funktionieren. Es werde sie davon abhalten, ein Konkursverfahren einzuleiten.
Das Existenzminimum liegt bei 1200 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person. Es würden also weniger Schulden bezahlt werden, legte Pfister dar. Er verweist auf das Beispiel Deutschlands, das genau aus diesem Grund die Frist im Falle eines Konkurses einige Jahre nach der Einführung eines solchen Systems verkürzen musste.
Staat soll stärker eingreifen
Überschuldete Personen müssen in der Lage sein, den «Reset zu machen», sonst kommt man nie aus dieser Spirale heraus, unterstützt Christian Dandrès (SP/GE). Er kritisiert die Manöver der Rechten, die darauf abzielen, die Ideologie des Projekts zu verfälschen.
Die Mitte könnte bei den Debatten im Parlament den Ausschlag für strengere Bedingungen geben. Mehrere seiner Mitglieder haben die Verlängerung der Frist sowie andere restriktive Massnahmen in der Kommission unterstützt.
Vincent Maitre (Mitte/GE) zum Beispiel legt Wert darauf, dass die kleinen Gläubiger nicht zu sehr benachteiligt werden. Er wünscht sich im Übrigen, dass der Staat als grosser Gläubiger, der in seinen Augen «systematisch bevorzugt» wird, mehr tut.
Privatkonkurs im Fokus
Dieser «bedient sich vor allen anderen», Steuerschulden könnten leicht getilgt werden. Die Folgen für kleine Gläubiger wie Autohersteller oder Garagenbesitzer seien viel gravierender, so der Genfer.
Für die Linken komme es nicht infrage, sich hier mit der Mitte zu verbünden. «Niemand lebt auf Kredit von kleinen Gläubigern», so Dandrès und erinnert daran, dass heute alles im Voraus bezahlt wird. Die Schulden, die sich anhäufen, seien die Steuer- und Versicherungsschulden, sagt er.
Das Parlament wird sich wahrscheinlich im September mit der Reform befassen. Der Teil über den Privatkonkurs wird am meisten diskutiert werden. Die SVP ist gegen das gesamte Projekt.