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Bundesrat lehnt Übergangslösung für Einspeisevergütung ab

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat lehnt eine Vorlage der Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) ab, mit der erneuerbare Energien auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung Ende 2022 vom Bund gefördert werden sollen. Diese Übergangslösung reiche nicht aus, argumentiert er.

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Mit der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate setzt der Bundesrat einen Beschluss des Parlaments aus der Herbstsession um. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auslöser für die Vorlage war eine von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH).

Demnach soll das auslaufende Fördersystem für erneuerbare Energien Anfang 2023 durch ein neues ersetzt werden. Einmalvergütungen soll es fortan auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie geben.

In seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme begrüsst der Bundesrat das Vorhaben grundsätzlich. Die Urek-N bestätige «den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien».

Dennoch beantragt die Regierung dem Parlament, nicht auf die Vorlage einzutreten, die am 17. Juni im Nationalrat traktandiert ist. Diese sei «nicht ausreichend, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren».

Der Bundesrat plädiert für eine eigene Vorlage, die er voraussichtlich kurz nach der Sommersession verabschieden will. Er meint damit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dieses umfasst eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes.

Der Erlassentwurf der Urek-N umfasse lediglich einen Teilaspekt des umfassenden Revisionspakets des Bundesrats, heisst es im Bericht der Regierung. Im Bereich Stromversorgungssicherheit und erneuerbare Energien seien weitergehende Massnahmen notwendig. Dies gelte nach dem Nein des Bundesrats zum EU-Rahmenabkommen umso mehr, weil dadurch ein Stromabkommen bis auf weiteres nicht mehr absehbar sei.

Die Mehrheit der Urek-N will diese Vorlage jedoch nicht abwarten und schon in der laufenden Sommersession erste Pflöcke einschlagen. So sieht sie eine Verlängerung der Subventionierung der bestehenden Grosswasserkraft mittels Marktprämie vor.

Ausserdem will die Kommission den Grundversorgern weiterhin ermöglichen, jeglichen in der Schweiz aus erneuerbaren Energien produzierten Strom zu Gestehungskosten an ihre Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung zu verkaufen. Für Biomasseanlagen verlangt die Urek-N - zusätzlich zu den Investitionsbeiträgen - Beiträge an die Betriebskosten.

Laut dem Bundesrat wird seine Vorlage insbesondere eine Erhöhung der Zubauziele sowie die Unterstützung des Zubaus von spezifisch im Winter abrufbaren Wasserkraftkapazitäten beinhalten. Als weitere Säule zum Erhalt einer hohen Stromversorgungssicherheit werde der Entwurf des Bundesrats die Einrichtung einer Energiereserve vorsehen.

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