Bundesrat bewilligt E-Voting im Kanton Neuenburg
Der Kanton Neuenburg erhält vom Bundesrat eine Bewilligung für die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen. Das E-Voting steht Stimmberechtigten erstmals für den Urnengang vom 29. November zur Verfügung.

Die Grundbewilligung gelte für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Der Kanton Neuenburg setzt auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses System komme bereits in den Kantonen Luzern, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau zum Einsatz.
In Neuenburg soll E-Voting Auslandschweizerinnen und Inlandschweizern zur Verfügung stehen. Für die erste Volksabstimmung vom 29. November beantragte der Kanton die Zulassung von über 32'000 stimmberechtigten Inlandschweizerinnen sowie rund 7200 stimmberechtigten Auslandschweizern.
Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Graubünden und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden am 29. November voraussichtlich rund 222'000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen. Dies entspreche etwa 3,95 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten, hiess es weiter. Der Kanton Basel-Stadt verzichtet auf die Teilnahme an den weiteren Versuchen im Jahr 2026.














