Bundesgericht

Bundesgericht: Selbstunfall kein Grund für Nichteinbürgerung

Das Bundesgericht pfeift das SEM zurück: Für eine Einbürgerung braucht es eine Gesamtbeurteilung, kein schematisches Vorgehen.

Einbürgerung
Das SEM hätte die Einbürgerung eines Türken nicht wegen einem Bagatelldelikt verweigern dürfen, urteilt das Bundesgericht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das SEM hat einen heute 60-jährigen Türken zu Unrecht nicht eingebürgert.
  • Das Bundesgericht hat entschieden: Bei Einbürgerungen braucht es eine Gesamtbeurteilung.
  • Eine Ablehnung aufgrund einer Bagatelle sei deshalb nicht möglich.

Es sei ein historischer Entscheid, schreibt die «Aktion Vierviertel», die sich für objektive Kriterien bei Einbürgerungen einsetzt. Für sie ist klar: Der heutige Entscheid des Bundesgerichts verlangt nichts weniger als eine Praxisänderung der Einbürgerungsbehörden. Denn fortan dürfe es bei Einbürgerungen keine Killerkriterien mehr geben.

Bundesgericht gegen Staatssekretariat

Denn das Bundesgericht pfeift das Staatssekretariat für Migration (SEM) zurück. Letzteres hatte einem in der Schweiz lebenden Türken die Einbürgerung nach einem Autounfall verweigert. Dies trotz ansonsten erfüllter Einbürgerungskriterien – und das hätte das SEM nicht dürfen, so das Bundesgericht.

Das SEM entschied, dass nach der strafrechtlichen Probezeit von zwei Jahren eine zusätzliche Wartezeit von drei Jahren abzuwarten sei. Es stützte sich auf eine Verwaltungsverordnung. Diese ist für das Bundesgericht nicht bindend. Es verlangte eine Gesamtbeurteilung aller Integrationskriterien und kein schematisches Vorgehen.

Selbstunfall nach Sekundenschlaf

Der heute 60-jährige Türke war wegen eines Autounfalls 2020 von der Schwyzer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden: 40 Tagessätzen plus Busse. Gemäss «Aktion Vierviertel» handelte es sich dabei aber um einen Selbstunfall: Nach einem Wanderausflug sei der Wirt aus Goldau SZ im Sekundenschlaf eingenickt.

Beurteilst du den Bundesgerichts-Entscheid als korrekt?

Verletzt wurde beim Unfall niemand – aber für das SEM waren die Integrationskriterien nicht erfüllt. Nach dem Urteil des Bundesgerichts müssten schweizweit die Behörden nun ihre Praxis grundsätzlich ändern, schreibt «Aktion Vierviertel». Niemand dürfe somit pauschal beispielsweise aufgrund von kleineren Verkehrsdelikten von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Für den Goldauer Wirt sei das Urteil eine späte Genugtuung. Denn aufgrund der Länge des Verfahrens ist die – nun offiziell rechtswidrige – Sperrfrist von fünf Jahren ohnehin abgelaufen: «Seiner Einbürgerung sollte also endlich nichts mehr im Weg stehen.»

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Kommentare

User #6367 (nicht angemeldet)

Diese Besserwisser im Elfenbeinturm (Bundesgericht) wissen es wieder einmal besser - was interessiert sie die Probleme der normalen Bürger.

User #5226 (nicht angemeldet)

Hahaha.lol.Welcome Baby.loooool.

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