Bundesgericht

Bundesgericht erklärt Basler Primaten-Initiative für zulässig

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Lausanne,

Die baselstädtische Stimmbevölkerung kann über die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» abstimmen.

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Das Bundesgericht hat die baselstädtische Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» für gültig erklärt. Diese fordert in der Verfassung festgeschriebene Rechte für «nichtmenschliche Primaten» wie den Gorilla auf dem Bild. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/MARCIO JOSE SANCHEZ

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt kann über die Grundrechte von Primaten abstimmen.
  • Das Bundesgericht hat der Primaten-Initiative stattgegeben.

Die baselstädtische Stimmbevölkerung kann über die die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» abstimmen. Das Bundesgericht hat diese an einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch in Lausanne für gültig erklärt.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Basler Verfassungsgerichts vom 15. Januar 2019. Die Volksinitiative der Denkfabrik «Sentience Politics» verlangt, dass die kantonale Verfassung mit einen Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird.

Denn die heutigen Tierschutzgesetze trügen den Interessen von nichtmenschlichen Primaten, nicht zu leiden und nicht getötet zu werden, kaum Rechnung.

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