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Bundesgericht bestätigt lange Freiheitsstrafe für Brandstifter

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Lausanne,

Die Verurteilung eines Italieners zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten wegen Brandstiftung und zahlreicher weiterer Delikte ist rechtskräftig.

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Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

Die Verurteilung eines Italieners zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten wegen Brandstiftung und zahlreicher weiterer Delikte ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat das Urteil des Solothurner Obergerichts samt zehnjähriger Landesverweisung bestätigt.

Die Vorinstanz befand den Mann für schuldig, im Mai 2022 im Lager einer Holzbaufirma in Egerkingen SO einen Brand gelegt zu haben. Durch das Feuer entstand ein Sachschaden von rund 642'000 Franken. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Verurteilt wurde er ausserdem für eine Serie von Sachbeschädigungen mit einem Schaden von über 33'000 Franken sowie für Drohungen, Körperverletzungen und Gewalt und Drohung gegen Beamte. Über drei Jahre der Freiheitsstrafe hat der Mann durch Haft und vorzeitigen Strafvollzug bereits verbüsst.

Landesverweis von zehn Jahren

Vor Bundesgericht rügte der Beschwerdeführer, dass verschiedene Beweismittel wie private Videoaufnahmen oder DNA-Spuren nicht hätten verwertet werden dürfen. Die Lausanner Richter wiesen die Einwände ab. Sie kamen zum Schluss, dass bei einer Deliktsserie die Tatschwere insgesamt zu beurteilen sei, was die Verwertung der Beweise rechtfertige.

Auch die Landesverweisung von zehn Jahren hat das Bundesgericht gestützt. Trotz Vorliegen eines schweren persönlichen Härtefalls für den seit Geburt in der Schweiz lebenden Mann überwiege das öffentliche Interesse an der Wegweisung.

Als Gründe nannten die Richter die schweren Taten und die hohe Rückfallgefahr. Das Urteil des Obergerichts, das auch eine ambulante therapeutische Massnahme anordnete, ist damit rechtskräftig. (Urteil 6B_978/2025 vom 14.7.2026)

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