Bundesgericht

    Bundesgericht muss über Basler Demoverbot von 2023 entscheiden

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Das Basler Verwaltungsgericht hat das temporäre Demonstrationsverbot im Oktober 2023 als rechtmässig eingestuft. Es wies einen Rekurs von sieben Personen ab, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Nun hat das Bundesgericht darüber zu entscheiden.

    Das zeitweilige Demoverbot in Basel im Oktober 2023 war gemäss Verwaltungsgericht rechtmässig. Trotz Verbot kam es an jenem Samstag zu einer Kundgebung. (Archivbild)
    Das zeitweilige Demoverbot in Basel im Oktober 2023 war gemäss Verwaltungsgericht rechtmässig. Trotz Verbot kam es an jenem Samstag zu einer Kundgebung. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt ein zeitweiliges Demonstrationsverbot. Dieses galt vom 20. bis 22. Oktober. Für den 21. Oktober hatten Covid-Massnahmengegner zu einer Kundgebung aufgerufen, das Bündnis «Basel nazifrei» mobilisierte für eine Gegendemo.

    Die Polizei begründete das Verbot jeglicher Kundgebung mit der angespannten Sicherheitslage weltweit. Die Rekurrierenden, alle vertreten durch die Anwältin und SP-Grossrätin Hanna Bay, bestritten, dass die Polizei zu einem solchen Verbot befugt sei. Der Gesamtregierungsrat hätte entscheiden müssen. Zudem sei der Eingriff in verfassungsmässig verbriefte Rechte unverhältnismässig.

    Das Verwaltungsgericht kam jedoch Schluss, dass die Kantonspolizei gestützt auf die Generalklausel im Polizeigesetz, durchaus eine solche Massnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit treffen könne. Bei der Frage der Verhältnismässigkeit wies das Gericht darauf hin, dass das Verbot nur ein einzelnes Wochenende betraf und daher «mässig belastend» sei.

    Verbot war gemäss Gericht zumutbar

    Die Rekurrierenden hätten nicht erklären können, weshalb ausgerechnet dann Kundgebungen durchgeführt werden müssten. Aus all diesen Gründen sei das Verbot zumutbar und stelle «keine unverhältnismässige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit» dar, heisst es im Urteil.

    Das temporäre Verbot sei «für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz von Grundrechten Dritter» erforderlich gewesen sei. Die polizeilichen Möglichkeiten des Kantons Basel-Stadt seien beschränkt. Unter diesen Umständen sei «kein wirksames milderes Mittel» ersichtlich gewesen – ein allein gegen einzelne Demos gerichtetes Vorgehen hätte nicht ausgereicht, so das Verwaltungsgericht.

    Trotz Verbot kam es am 21. Oktober 2023 zur «Basel nazifrei»-Kundgebung. Die Polizei kesselte die Gegendemo ein und kontrollierte 280 Personen. Die Massnahmengegner-Demo wich ins deutsche Weil am Rhein aus. Der Präsident von Massvoll, der sich nicht ans Demoverbot hielt und in Basel aufkreuzte, wurde in Gewahrsam genommen.

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    Kommentare

    User #3692 (nicht angemeldet)

    Weshalb haben solche Vandalen so viele Rechte? Geschäfte usw. besprayen, beschädigen...ÖVs werden behindert, umgeleitet usw....was hat das alles mit freie Meinungsäusserung zu tun??? ich würde sagen gar nichts!! . ... Es gebe noch einiges zu sagen.. darf man nicht.. hier gibt es keine Meinungsäusserung

    User #3926 (nicht angemeldet)

    Die bekloppte KI meint, wenn ich SPontanpartei schreibe, würde ich sie angreifen, also schreibe ich: Klar will die SParenpartei keine Demoverbote, sonst müssten ihre Angehörigen die eigenen Leute erziehen, und das versuchen sie lieber bei der Restgesellschaft, nach ihrem gusto! Hoffe das BG sieht das genau so wie das BS Verwaltungsgericht!

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