Strafe

Brand: Öffentliches Vorverurteilen kann Morettis Strafe mindern

Luna Gerber
Luna Gerber

Crans-Montana,

Inhalte aus Verfahren landen durch Anwälte schnell in den Medien – und können das Urteil für Beschuldigte im Fall Crans-Montana beeinflussen.

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Jacques Moretti, der Besitzer der Inferno-Bar «Le Constellation», vor einer Anhörung gestern Montag in Sitten VS. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Streuen Anwälte Details zu Crans-Montana-Verhören, wirkt sich dies auf das Urteil aus.
  • Durch ausgeprägten öffentlichen Druck kann die Strafe für Beschuldigte milder ausfallen.
  • Eine Anordnung zur Schweigepflicht haben Anwälte in der Schweiz nicht.

Kaum sind die Türen des Einvernahmeraums geschlossen, öffnen sich jene zur Öffentlichkeit. Via Anwälte landen Inhalte von Verhören zum Brand in Crans-Montana in den Medien.

Aus dem Strafverfahren wird ein halböffentliches Verfahren – mit möglichen Folgen für das Strafmass.

Obschon die Veröffentlichung erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie klug sie für Opfer und Beschuldigte ist. Denn: Eine Strafminderung für die Beschuldigten droht.

Anwälte dürfen Details veröffentlichen

Rechtfertigungen und Erklärungen des Betreibers der Bar «Le Constellation» oder des früheren Sicherheitschefs von Crans-Montana werden schnell bekannt. Möglich ist das aufgrund aktiver Medienarbeit der Anwälte.

Behörden sind zur Geheimhaltung des Strafverfahrens verpflichtet, nicht aber Anwälte. Sie dürfen kommunizieren, wie und was sie wollen. Bei sämtlichen Einvernahmen sind sie anwesend, können eigene Fragen stellen und verfügen über weitreichende Akteneinsicht.

Zwar hätten Staatsanwaltschaften theoretisch die Möglichkeit, den Parteien – mit Ausnahme der beschuldigten Personen – ein Stillschweigen aufzuerlegen.

Das komme jedoch selten vor, sagt Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen, gegenüber SRF.

Gericht kann Belastung durch Vorverurteilung «berücksichtigen»

Markwalder erklärt, dass eine überdurchschnittlich intensive Berichterstattung für die Beschuldigten eine Vorverurteilung bedeuten kann. Die Folge: Gerichte dürfen diese zusätzliche Belastung beim Strafmass berücksichtigen.

Die Expertin erklärt: «Wenn die Belastung durch die Vorverurteilung sehr hoch gewesen ist, kann das Gericht dies berücksichtigen. Das Verfahren selbst kann bei intensiver medialer Begleitung die grössere Beeinträchtigung sein als das eigentliche Strafmass.»

Eine öffentliche Vorverurteilung könnte also dazu führen, dass die Beschuldigten – unter anderem Bar-Besitzer Jacques Moretti – milder bestraft werden.

Warum also suchen Anwälte trotzdem den Gang an die Öffentlichkeit?

Diesen Vorteil erhoffen sich Anwälte durch Veröffentlichungen

«Sie müssen sich überlegen, ob ihnen Publizität nützt oder nicht», erklärt Markwalder. Im Fall Crans-Montana dürften viele ein Interesse daran haben, vergangene Versäumnisse anderer sichtbar zu machen.

Als Beispiel nennt sie die Tatsache, dass die Behörden keinen Zugriff auf die Brandschutzkontrolldaten aus früheren Jahren gehabt haben sollen.

Sollten Details der Einvernahmen im Fall Crans-Montana öffentlich gemacht werden?

Der Vorteil für die Kläger: Werden solche Informationen öffentlich, erhöht das den politischen Druck auf die Strafverfolgungsbehörden.

Dafür nehmen die Anwälte offenbar bei einigen Informationen das Risiko in Kauf, dass eine Veröffentlichung strafmildernde Auswirkungen haben kann.

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