Mann nach 30-Monate-Strafe von 2010 noch immer hinter Gitter
Ein Mann sitzt seit über einem Jahrzehnt im Gefängnis, obwohl er nur zu 30 Monaten Haft verurteilt wurde. Das Obergericht Bern sieht weiterhin ein Gewaltrisiko.

Ein Mann sitzt seit über 14 Jahren hinter Gitter, obwohl er ursprünglich zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nun hat das Berner Obergericht seine Verwahrung einmal mehr bestätigt, wie aus einem neu veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Der Mann war 2010 vom Kreisgericht Biel-Nidau wegen mehrerer Delikte verurteilt worden. Zur Last gelegt wurden ihm unter anderem Diebstahl, Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung.
Ursprünglich sollte er eine Gefängnisstrafe verbüssen, doch stattdessen wurde eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Die Therapie galt bald als aussichtslos.
Kampf gegen die Verwahrung
2013 ordnete das Gericht die Verwahrung an. Alle späteren Beschwerden wurden abgewiesen. Mittlerweile ist der Mann 50 Jahre alt. In seiner jüngsten Beschwerde macht er geltend, die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien entfallen.
Er sei psychisch gesund und brauche keine Therapie mehr. Zudem sei die Dauer des Freiheitsentzugs unverhältnismässig. Sechs begleitete Ausgänge seien ohne Zwischenfälle verlaufen.
Keine positive Prognose
Laut Urteil erkennt das Obergericht zwar therapeutische Fortschritte an. Doch das Verhalten des Mannes im Vollzug und seine geringe Kooperationsbereitschaft liessen keine positive Prognose zu. Die Verwahrung bleibe notwendig, da das Risiko weiterer Gewalttaten zu hoch sei.
Das Obergericht kritisiert in dem Urteil aber auch die Behörden: Diese hätten mehr tun müssen, um Lockerungen vorzubereiten. Das Gericht ordnete nun an, dass schrittweise Lockerungen eingeleitet werden müssen – als Voraussetzung für eine spätere Entlassung.










