Ablehnung von Staatsanwältinnen im Fall Crans-Montana gefordert
Eine Klägerpartei verlangt die Ablehnung sämtlicher mit dem Fall betrauten Staatsanwältinnen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS. Der Antrag wurde von einem Anwalt einer der Parteien eingereicht, wie ein weiterer Jurist am Freitag eine Meldung des Westschweizer Fernsehens der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

«Dieser Ablehnungsantrag konnte kaum ausbleiben. Die Häufung von Fragen und Ungereimtheiten ist der Grund dafür», sagte Rechtsanwalt Sébastien Fanti, der mehrere Familien vertritt, Keystone-SDA auf Anfrage. «Im Namen der Opfer können wir nur hoffen, dass die zuständigen Justizinstanzen rasch über das Gesuch entscheiden», so Fanti. Er betonte, dass der Antrag von einem anderen «Anwalt einer der Parteien» stamme.
Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte am 6. Januar bekannt gegeben, für die Ermittlungen zum verheerend Brand im Barlokal «Le Constellation» in der Silvesternacht mit 41 Toten und 115 Verletzten ein ausserordentliches Ermittlungsdispositiv eingerichtet zu haben. Dieses besteht aus einem Team von vier Staatsanwältinnen unter der Leitung der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Catherine Seppey, ergänzt durch zwei weitere Staatsanwältinnen der Zentralstelle.
Nach Angaben des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS wirft die klagende Partei den Staatsanwältinnen schwere Versäumnisse und gravierende Fehler bei der Führung des Verfahrens vor. Diese Mängel würden aus Sicht der Antragsteller Zweifel an der Bereitschaft der Staatsanwältinnen wecken, die Strafuntersuchung ordnungsgemäss zu führen.










