Beratung über Bewilligungsentzug zur Berufsausübung eines Arztes
Heute berät das Bundesgericht öffentlich darüber, ob der Kanton Schwyz einem vorbestraften Arzt zu Recht die Bewilligung zur Berufsausübung entzogen hat.

Das Bundesgericht berät heute öffentlich darüber, ob der Kanton Schwyz einem vorbestraften Arzt zu Recht die Bewilligung zur Berufsausübung entzogen hat. Im Kanton Zürich wurde der Mann rechtskräftig wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich informierte das Amt für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz im Januar 2017 darüber, dass sie ein aufsichtsrechtliches Verfahren einleite.
Dies geschah aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft eröffneten Strafuntersuchung gegen den Arzt. Drei Patientinnen hatten unabhängig voneinander Strafanzeigen gegen diesen eingereicht.
Verbot für Massagen und manuelle Therapien
Das Schwyzer Amt verfügte Ende August 2017 ein Verbot für den Arzt für Massagen jeglicher Art und manueller Therapien an Patientinnen. Zudem erhielt er die Auflage, Patientinnen nur in Anwesenheit einer medizinischen Praxisassistentin oder einer Pflegefachperson zu behandeln. Dies geht aus dem Sachverhalt des Bundesgerichts zum Fall hervor.
Das Bundesgericht bestätigte im Juli 2022 die Verurteilung des heute 60-Jährigen durch das Zürcher Obergericht für die Sexualdelikte. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Eineinhalb Jahre später ordnete das Schwyzer Amt den Entzug der Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung im Kanton an.
Bis dahin und auch während des dauernden Rechtsmittelverfahrens blieben die Behandlungsauflagen vom August 2017 bestehen. Unter eigener fachlicher Verantwortung arbeitet ein Arzt nicht nur, wenn er eine eigene Praxis hat. Er tut dies auch, wenn er zwar angestellt ist, aber nicht unter der Aufsicht eines zugelassenen Arztes praktiziert. (Fall 2C_630/2024)
















