Trotz sexueller Nötigung: Aargauer Arzt darf weiter praktizieren
2019 wurde ein Arzt in Zürich wegen mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt. Im Kanton Aargau darf er trotzdem weiter praktizieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein wegen sexueller Nötigung verurteilter Arzt darf im Aargau noch praktizieren.
- Auch in Schwyz durfte er noch lange praktizieren, ehe ihm die Bewilligung entzogen wurde.
- Grund dafür: Der Arzt wehrte sich mehrfach erfolgreich gegen den Bewilligungsentzug.
2019 wurde ein Arzt im Kanton Zürich wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung verurteilt.
Er hatte einer Patientin unter anderem Küsse auf die Wangen und auf den Mund gegeben. Zudem hatte er ihre Brüste massiert.
Er drückte ihr auch die Schenkel auseinander und massierte deren Innenseite. Und fasste der Patientin in den Slip.
Laut der Anklageschrift entschuldigte sich der Arzt geschmacklos bei der Patientin. Er soll nach den Vorfällen zu ihr gesagt haben: «Entschuldigung, ich bin ein feuriger Italiener.»
Berufsausübungsverbot in Zürich, aber nicht im Aargau
2020 bestätigte das Zürcher Obergericht die Verurteilung gegen den Arzt, schreibt die «Aargauer Zeitung». 2022 wies das Bundesgericht eine Beschwerde des Mediziners ab.
2023, ganze vier Jahre nach dem Urteil, entzog ihm der Kanton Zürich die Berufsausübungsbewilligung. Der Arzt durfte nicht mehr weiter praktizieren.
Nur: Diese Bewilligung muss jeder Kanton einzeln entziehen. Im Aargau konnte der Arzt weiter praktizieren.
Als der Kanton im Juli 2023 mitteilt, dass ihm die Bewilligung im Aargau ebenfalls entzogen werde, wehrte sich der Mediziner. Bis heute.
Kanton Aargau hat Bewilligung als letzter Kanton nicht entzogen
Und es kommt noch schlimmer, wie Recherchen der «Aargauer Zeitung» zeigen. Auch in anderen Kantonen durfte der Arzt lange nach der Verurteilung noch immer praktizieren.
So beispielsweise im Kanton Schwyz. Dort wurde die Bewilligung erst im Mai 2025 inaktiv.
Allerdings: Mittlerweile ist der Aargau der einzige Kanton, der ihm die Bewilligung noch nicht entzogen hat.