Bundesgericht

Bundesgericht lässt Gläubiger des Spitals Wetzikon abblitzen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Schuldenruf des Spitals Wetzikon abgewiesen. Die Anleihegläubiger müssen ihre Papiere in das Depot des Sachwalters abliefern.

Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von Gläubigern des Spitals Wetzikon ab. (Archivbild)
Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von Gläubigern des Spitals Wetzikon ab. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Schuldenruf werde Anfang 2026 erneut durchgeführt, teilten die Sachwalter am Freitagabend mit. Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Schuldenruf für Anleihegläubiger am 7. März 2025 superprovisorisch gestoppt.

Im Nachgang wiesen aber sämtliche Gerichtsinstanzen die Beschwerde einer Anleihegläubigerin gegen das Vorgehen ab. Als letzte das Bundesgericht am 20. November, wie es in der Mitteilung hiess. In dieser Woche wurde das Urteil eröffnet.

Die erneute Durchführung des Schuldenrufs betrifft nur die Gläubiger der 170-Millionen-Anleihe der GZO AG. Für alle anderen, etwa Handwerker mit offenen Rechnungen, wurde der Schuldenruf schon durchgeführt.

Im März 2026 kommt es zur grossen Gläubigerversammlung, bei der definitiv über die Zukunft des Spitals entschieden wird.

Anfang April 2024 wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Der Kanton lehnte das Gesuch jedoch ab. Seither ist das Spital im finanziellen Krisenmodus. Hauptauslöser für das Finanzloch ist ein Neubau, der bis auf Weiteres im Rohbau bleibt.

Die zehn Trägergemeinden beschlossen fast einheitlich, das Spital finanziell zu unterstützen. Nach der Ablehnung an der Urne in Bubikon fehlen aber noch 3 von 50 Millionen Franken. Auch über diesen Plan muss die Gläubigerversammlung im März 2026 abstimmen.

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Kommentare

User #1328 (nicht angemeldet)

Wetzikon halt, die Meinen Sie seien die besten...

User #5262 (nicht angemeldet)

Wie viel zahlen die zockenden Ärzte an den Untergang des Spitals?

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