Bundesgericht

Rupperswil: Therapie für Vierfachmörder? Bundesgericht entscheidet

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lenzburg,

Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter: Nun prüft das Bundesgericht, ob der Vierfachmörder von Rupperswil AG eine freiwillige Therapie absolvieren kann.

rupperswil
Thomas N. links, und Pflichtverteidigerin Renate Senn, rechts, bei der Urteilsverkuendung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim (AG), aufgenommen am Freitag, 16. März 2018. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG kämpft für eine freiwillige Therapie.
  • Im September wurde seine Beschwerde teilweise gutgeheissen.
  • Nun wehrt sich die Aargauer Staatsanwaltschaft – und zieht vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob der Vierfachmörder von Rupperswil AG im Strafvollzug eine freiwillige Therapie absolvieren kann. Der Kanton Aargau legt Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts ein, wonach der Kanton Abklärungen abschliessen müsse.

Angesichts der aussergewöhnlichen Schwere des Falles und der Bedeutung der öffentlichen Sicherheit hätten sich die beteiligten Stellen darauf verständigt, den Entscheid des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht anzufechten.

Die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft hielt am Montag auf Anfrage fest und bestätigte eine Meldung der «Aargauer Zeitung». Die Beschwerde wird laut Oberstaatsanwaltschaft fristgerecht eingereicht. Man sei sich bewusst, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts sehr ausführlich begründet sei und der rechtliche Spielraum entsprechend eng sei.

Gegenwind für das Urteil

«Gleichwohl erachten wir es als notwendig, die bundesgerichtliche Überprüfung in diesem aussergewöhnlichen Fall zu veranlassen», hält die Oberstaatsanwaltschaft fest. Das Verwaltungsgericht hatte die Beschwerde des wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mannes teilweise gutgeheissen.

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) müsse den bereits begonnenen Prüf- und Abklärungsprozess des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes vollständig abschliessen und dann erneut entscheiden.

Das Verwaltungsgericht hob den ablehnenden Entscheid des DVI auf. Es verzichtete jedoch darauf, selbst eine freiwillige Therapie anzuordnen. Es lässt sich laut Verwaltungsgericht vorläufig nicht sagen, beim Beschwerdeführer sei bei realistischer Betrachtung «kein signifikanter Resozialisierungserfolg zu erwarten».

Kantonales Amt für Justizvollzug in der Kritik

Das kantonale Amt für Justizvollzug habe den Abklärungsprozess vorzeitig abgebrochen, in der unzutreffenden Annahme, dass eine freiwillige Therapie von vornherein ausscheide. Der heute 42-jährige Schweizer hatte im Dezember 2015 in Rupperswil eine Frau, deren beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes brutal ermordet.

Den jüngeren Sohn nötigte er vorher zu sexuellen Handlungen, die er auf seinem Mobiltelefon aufnahm. Nach den Morden versuchte er das Haus der Opfer mit Fackelöl in Brand zu stecken. Der Mörder wohnte im gleichen Quartier wie die Opferfamilie.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

9 Interaktionen
Staatsanwältin froh

MEHR BUNDESGERICHT

Demo Zürich
66 Interaktionen
Zürich
American Staffordshire Terrier
32 Interaktionen
Verbot
15 Jahre Haft

MEHR AUS LENZBURG

Bauarbeiten
Sins
Reinach AG
Muri
maiengrün restaurant
5 Interaktionen
Wegen Parkplatz