Nicht-überlebensnotwendige Eingriffe in Spitälern wurden im Frühling 2020 wegen des Behandlungsverbots verschoben. Entsprechend kam es zu weniger Eingriffen.
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Während des Behandlungsverbots aufgrund der Corona-Pandemie im Frühling 2020 wurden ein Drittel weniger Fälle stationär behandelt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März und April 2020 wurden weniger nicht-überlebensnotwendige Eingriffe durchgeführt.
  • Grund war das wegen der Corona-Pandemie erlassene Behandlungsverbot.
  • Besonders hoch war der Einbruch etwa bei den Operationen an den Herzkranzgefässen.
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Das zeitweise während der Corona-Pandemie erlassene Behandlungsverbot von nicht dringenden Fällen in Spitälern hat Wirkung gezeigt: In den Monaten von März bis April 2020 wurden zwei Drittel weniger nicht-überlebensnotwendige Eingriffe durchgeführt als im Vorjahr.

Auch mittelfristig oder unmittelbar überlebensnotwendige Eingriffe gab es während des Frühlings-Lockdowns zwischen dem 16. März und dem 26. April 2020 weniger, wie eine am Freitag vom Schweizerischen Gesundheitsobservation (Obsan) publizierte Studie zeigt. Allerdings sei der Rückgang deutlich geringer als bei den nicht-überlebensnotwendigen Eingriffen.

Einen besonders grossen Einbruch habe es mit von über 40 Prozent etwa bei den Operationen an den Herzkranzgefässen gegeben, bei denen kein vorausgegangener Herzinfarkt diagnostiziert wurde. Weniger deutlich sei der Rückgang etwa bei Operationen von Tumoren oder Krebs gewesen, der Prozentsatz liegt im einstelligen Bereich. Blinddarmentfernungen, die ebenfalls überlebensnotwendig sind, gab es neun Prozent weniger, stationäre Behandlungen wegen Schlaganfällen gar 14 Prozent weniger.

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Ein Spitalzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Insgesamt wurden in dieser Zeit während des «Frühlings-Lockdowns» ein Drittel weniger stationäre Behandlungen durchgeführt. Gemäss Obsan sind die wenigsten Eingriffe und Diagnosen bis Ende 2020 kompensiert worden. Über das ganze Jahr hinweg waren es sechs Prozent weniger als 2019.

Zwischen dem 16. März und dem 26. April 2020 galt für Spitäler schweizweit ein Verbot für «medizinisch nicht dringend angezeigte Untersuchungen und Behandlungen». Auch nach diesem «Frühlings-Lockdown» mussten Spitäler gemäss Obsan noch phasenweise Eingriffe verschieben - entweder weil angenommen wurde, dass Plätze frei gehalten werden müssen oder weil die mögliche Auslastung tatsächlich erreicht wurde.

Die Studie wurde vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Zusammenarbeit mit Obsan durchgeführt.

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