Angehörige von Kunsthändler Yves Bouvier müssen Steuern nachzahlen
Ehemalige Mitarbeiterin des Kunsthändlers Yves Bouvier muss hohe Steuernachzahlung leisten.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin des Schweizer Kunsthändlers Yves Bouvier gegen eine von der Genfer Steuerverwaltung geforderte Steuernachzahlung abgewiesen. Tania Rappo und ihr Ehemann verheimlichten Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe, die Rappo bei Gemäldeverkäufen erhalten hatte.
Die betroffene Steuererklärungen des Paares wurden 2015 von den Steuerbehörden erneut geprüft, nachdem Yves Bouvier mit dem russischen Milliardär Dmitri Rybolovlev in Konflikt geraten war.
Kunsthandel und verborgene Provisionen
Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts stellte sich damals heraus, dass die Provisionen, die der Kunsthändler an Rappo für ihre Vermittlerrolle gezahlt hatte, nicht deklariert worden waren. Diese Summen wurden direkt in Firmen an steuergünstigen Orten eingezahlt, die sich im Besitz der Beschwerdeführerin Rappo befanden.
Die Steuerbehörden stellten für die Jahre 2006 bis 2009 Nachsteuern in Höhe von insgesamt fast 20 Millionen Franken zu. Das angerufene Genfer Berufungsgericht stellte fest, dass die Zeiträume vor 2008 verjährt waren – und korrigierte die Steuerbescheide dementsprechend.
Entscheidung des Bundesgerichts
Dieser Entscheid wurde nun vom Bundesgericht bestätigt. Das Urteil erwähnt nicht die endgültige Höhe der Mahnungen und Geldstrafen, die gegen die Eheleute verhängt wurden. Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche das Strafverfahren gegen Yves Bouvier und weitere Personen, darunter Tania Rappo, eingestellt.
Dmitri Rybolovlev hatte ihnen vorgeworfen, überhöhte Rechnungen für Kunstwerke gestellt zu haben. (Urteil 9C_5782023 vom 27. November 2023)