2020 stand für die Reisebranche-Ombudsstelle im Zeichen von Corona

Keystone-SDA
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Bern,

Bei der Ombudsstelle der Reisebranche wurde im Jahr 2020 mit Corona gekämpft. Mit 1933 Anfragen sind 54 Prozent mehr als im Vorjahr eingegangen.

Ombudsstelle
Auch für die Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche war 2020 ein Ausnahmejahr: Wegen der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Anfragen um über 50 Prozent an. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ombudsstelle der Reisebranche erhielt im Jahr 2020 1933 Anfragen wegen Corona.
  • Dies waren 54 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Fehlende oder unfähige Betreuung führte in den meisten Fällen zu einer Stornierung.
  • Die Ombudsstelle hofft, dass das Pauschalreisegesetz in Zukunft geändert wird.

Bei der Ombudsstelle der Reisebranche sind im Corona-Jahr 2020 1933 Anfragen eingegangen. Dies waren im Vorjahresvergleich 54 Prozent mehr. Grosse Verlierer seien die vielen Schweizerinnen und Schweizer gewesen, die ihre Reisen selbst im Internet gebucht hätten.

Es habe sich meist herausgestellt, dass diese Plattformen nur «bei schönem Wetter» zur Zufriedenheit funktioniert hätten. Das heisst es in dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht der Ombudsstelle.

Schlechte Betreuung durch fehlende Kundendienststellen

Die Betreuung der Kunden durch fehlende oder unfähige Kundendienststellen habe so manchen Reisenden zur Verzweiflung gebracht. Umbuchungen seien kaum getätigt worden, Erstattungen auf die lange Bank geschoben oder mit diversen Begründungen verweigert worden.

Die Ombudsstelle habe sich diesbezüglich nicht engagieren können. Sie hoffe aber, dass sich einige dieser geprellten Personen in Zukunft wieder an ein Reisebüro in der Schweiz wenden würden. Denn die Buchung eines Arrangements biete dort nebst Beratung zusätzliche Sicherheiten dank der Absicherung in einem der diversen Garantiefonds.

Pauschalreisegesetz erhält Kritik

Kritik übte die Ombudsstelle am Pauschalreisegesetz. Dieses habe fatale Auswirkungen für die Reisebranche gehabt. Und zwar mit seinen strengen Beurteilungen beziehungsweise Paragrafen zum Vorgehen der Veranstalter im Fall von Stornierungen von Reisen.

Anstatt sich um neue Buchungen zu kümmern oder bestehende weiter zu verarbeiten, sei es primär in Richtung Stornierung gegangen. Dies habe doppelte Arbeit praktisch zum Nulltarif ohne jegliche Aussicht auf eine Verbesserung der Lage geführt.

Abgeltung muss in Zukunft geändert werden

Die Pandemie habe der Reisebranche aufgezeigt, dass die Abgeltung von Arbeitsleistung wie bisher in dieser Form nicht beibehalten werden könne. Es müssten neue Wege beschritten werden.

Wenig erfreulich sei das Verhalten der meisten Reiseversicherungen gewesen. Diese hätten sich oft mit dem Argument Pandemie selbst von der Leistungspflicht befreit.

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