Im Rahmen der Ampel-Koaliton wird auch das Gesetz zum Schutz von Whistleblower revidiert. Es soll besser schützen und auch bei Unternehmen Klarheit schaffen.
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Christian Lindner, Parteivorsitzender der FDP, Olaf Scholz, SPD-Kanzlerkandidat und geschäftsführender Bundesfinanzminister, Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen stellen auf einer Pressekonferenz den gemeinsamen Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die künftige Bundesregierung vor. Foto: Kay Nietfeld/dpa - sda - Keystone/dpa/Kay Nietfeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet auch eine Revision des Whistleblower-Gesetzes.
  • Dazu kommt viel Zustimmung seitens der Unternehmen.
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Die neue Ampel-Koalition will das Whistleblower-Gesetz revidieren. Neu soll es nicht nur bei Hinweisen auf Verstösse gegen EU-Recht schützen. Auch bei Meldungen von Fehlverhalten, das im allgemeinen Interesse aufgedeckt werden soll, greift die Revision.

Deutschland will damit über die Mindestanforderungen der EU-Rechtslage hinaus gehen. Die Richtlinie solle laut Koalitionsvertrag «rechtssicher und praktikabel» umsetzbar sein. Die EQS Group AG, ein Hinweisgebersystem in Europa, ist froh über diese Umstellung.

«Wir freuen uns, dass das Warten auf ein nationales Whistleblower-Gesetz damit bald ein Ende hat. Aus unserer Arbeit wissen wir nämlich, dass auch auf Seiten der Unternehmen Unsicherheit besteht. Whistleblower können sich bereits mit Ablauf der Umsetzungsfrist auf die EU-Richtlinie und deren Schutz berufen.» So bezieht Achim Weick, CEO der EQS Group, Stellung.

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