In Italien gilt in Teilen des öffentlichen Verkehrs eine Zertifikatspflicht. Lehrer müssen ebenfalls den Impf-, Genesungs- oder Test-Nachweis erbringen
Coronavirus
Eine Bestätigung für den italienischen Green Pass. - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Italien verschärft die Corona-Massnahmen.
  • So gilt ab sofort in Teilen des öffentlichen Verkehrs eine Zertifikatspflicht.
  • Ab Schuljahrstart müssen auch Lehrer und Uni-Studenten den Corona-Nachweis erbringen.

Wer in Italien mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen will, braucht ab jetzt einen «Grünen Pass». Damit soll sichergestellt werden, dass Passagiere geimpft, negativ getestet oder genesen sind. In Italien gelten ab diesem Mittwoch verschärfte Corona-Regeln. Das Zertifikat wird in Langstreckenbussen und in Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen verlangt.

Diese Nachweise werden in Italien auch als Green Pass (Grüner Pass) bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein digitales oder ausdruckbares Zertifikat. Für den öffentlichen Nahverkehr sind sie nicht nötig.

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Kontrollen des «Grünen Passes» vor den Vatikanischen Museen - AFP

An den Bahnhöfen oder in den Zügen soll das Bahnpersonal laut Trenitalia die Zertifikate kontrollieren. In Italien ist der Grüne Pass nun auch für Reisende auf Inlandsflügen Pflicht. Wer mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt, braucht ebenfalls diesen Nachweis.

Die Regierung hatte sich wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen Anfang August auf weitere Regeln geeinigt. Zunächst führte sie die Green-Pass-Pflicht für Restaurantgäste ein, die innen am Tisch sitzen wollen. Im Vorfeld der nun geltenden Regeln hatten landesweit Impf- und Green-Pass-Gegner teils heftig dagegen demonstriert.

Grüner Pass auch in Schulen

Weitere Regeln gelten für das im September wieder beginnende Schuljahr. Das Schulpersonal darf nur mit dem Green-Pass zur Arbeit kommen – eine teils umstrittene Regelung. Wer sich nicht impfen lassen kann, bekommt kostenlose Corona-Tests. Ansonsten sind diese in Italien in der Regel kostenpflichtig.

Dem Schulpersonal ohne Green Pass kann damit die Kündigung drohen, wenn sie länger als fünf Tage ohne Grund fehlen. An den Universitäten gilt die Nachweispflicht dagegen für Studierende und alle, die dort arbeiten.

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