Vorstoss zu zulässige Höchstgeschwindigkeit scheitert im Bundesrat
Ein Vorstoss für ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist im Bundesrat gescheitert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt uneingeschränkt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein erneuter Vorstoss für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist im Bundesrat gescheitert.
Der Vorschlag des Umweltausschusses, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde einzuführen, fand keine Mehrheit. Am Freitag wurde er in Berlin wie erwartet in der Länderkammer abgelehnt.
Wenn Koalitionen in den Ländern sich intern nicht einig sind, muss das Land sich im Bundesrat enthalten.
Um das Radfahren in Städten sicherer und attraktiver zu machen, sollen mehrere neue Verkehrsregeln kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Reform der Strassenverkehrsordnung (StVO) zu.
Allerdings mit etlichen Änderungen. Vorgesehen sind unter anderem konkrete Mindestabstände beim Überholen von Radlern. Autofahrern sollen ausserdem höhere Bussgelder drohen, wenn sie in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parken.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit bleibt uneingeschränkt
Wichtige Bauprojekte für den Zug- und Schiffsverkehr sollen künftig schneller umgesetzt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, dass 13 ausgewählte grosse Vorhaben per Gesetz durch den Bundestag genehmigt werden können. Das soll das normale, oft langwierige Verfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Hintergrund ist, dass für mehr Klimaschutz Verkehr von der Strasse auf die Schiene und auf Wasserstrassen umgeleitet werden soll.
Es geht unter anderem um Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle. Zudem von Hannover nach Bielefeld und vom Festland nach Sylt sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Der Umweltausschuss im Bundesrat hatte kritisiert, durch dieses Gesetz werde verhindert, dass Bürger die Projekte von Fachgerichten überprüfen lassen. Umweltverbände könnten gar nicht mehr klagen.
Der Bundesrat stimmte zudem einer Gesetzesänderung zu, mit der Bahnübergänge schneller durch Brücken oder Unterführungen ersetzt werden sollen. So sollen Züge und Autos nicht ausgebremst werden.
Das scheiterte immer wieder an finanzschwachen Kommunen. Bisher trugen der Bund, die Bahn als Netzbetreiberin und die Kommunen jeweils ein Drittel der Kosten. Künftig soll der Bund die Hälfte der Kosten tragen. Die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Verkehrskreuzung liegt, nur noch ein Sechstel.