Verwaltungsgericht: Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen

AFP
AFP

Deutschland,

Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen, um zum Unterricht zugelassen zu werden.

Schüler in Berlin bei Corona-Schnelltest in der Klasse
Schüler in Berlin bei Corona-Schnelltest in der Klasse - AFP

Die Verpflichtung zum Selbsttest vor dem Schulbesuch sei rechtmässig, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Testpflicht zurück. Berlin ist den Angaben zufolge derzeit das einzige Bundesland, das diese für Schüler weiter anordnet. (VG 3 L 143/22, u.a.)

Auf Grundlage der Corona-Basisschutzverordnung hat die Berliner Senatsverwaltung vorgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie sich zwei Mal pro Woche einem Test auf das Coronavirus unterziehen und das Ergebnis negativ ausfällt. Der Testpflicht stünden keine durchgreifenden Bedenken entgegen, entschied nun das Gericht. Sie könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmassnahme angeordnet werden.

Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Denn bei Letzteren falle es im Grundsatz leichter als in Schulen, insbesondere in der Primarstufe, die Hygienemassnahmen umzusetzen.

Zu beanstanden sei auch nicht, dass die Senatsverwaltung geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nicht von der Testpflicht ausnehme. Denn das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein und schliesse eine Infektion allein durch eine Impfung oder Genesung nicht aus.

Der Umstand, dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei zudem nicht geeignet, einen Verstoss gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz zu begründen, hiess es weiter. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Verordnungsbehörde. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Kommentare

Weiterlesen

Gymnasium
29 Interaktionen
Dank KI?
Sportmarke ON
8 Interaktionen
Sportmarke

MEHR IN NEWS

Degersheim SG
1 Interaktionen
Degersheim SG
harvard trump
1 Interaktionen
«Tyrannei»
Wil SG
1 Interaktionen
Wil SG
joe biden
1 Interaktionen
Joe Biden

MEHR CORONAVIRUS

corona
73 Interaktionen
Corona
Covid Zertifikat
65 Interaktionen
Corona
Hazel Brugger
«Medis genommen»
corona drosten ausschuss
Corona-Ausschuss

MEHR AUS DEUTSCHLAND

essen
Verdächtige E-Mails
let's dance 2025
1 Interaktionen
Profichallenge 2025
let's dance diego
2 Interaktionen
Nach «Let's Dance«