Coronavirus

    Zürcher Praxis verdiente halbe Million mit illegalen Impfausweisen

    Simon Ulrich
    Simon Ulrich

    Zürich,

    Eine frühere Praxisangestellte fälschte Impfzertifikate, Rezepte und Tests. Das Bezirksgericht Zürich sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten aus.

    Covid Zertifikat
    Ohne Covid-Zertifikat konnte man im September 2021 kaum am öffentlichen Leben teilhaben. Manche Angestellte aus Arztpraxen und Testzentren schlugen daraus massiven Profit. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Arztgehilfin wurde wegen 1100 gefälschter Impfzertifikate verurteilt.
    • Sie und ihre Kollegin verdienten damit rund 550’000 Franken.
    • Weitere Delikte: gefälschte Rezepte, Covid-Tests und Beteiligung am Drogenhandel.

    Eine frühere Arztgehilfin einer Praxis im Zürcher Kreis 8 (Seefeld) wurde wegen umfangreicher Straftaten während der Coronapandemie vom Bezirksgericht Zürich verurteilt.

    Die 32-Jährige stellte gemeinsam mit einer Arbeitskollegin rund 1100 gefälschte Impfzertifikate aus. Denn die betroffenen Personen wurden nie geimpft. Dies berichtet der «Tagesanzeiger».

    Pro Zertifikat kassierte das Duo bis zu 1000 Franken und erzielte so rund 550’000 Franken Gewinn. Die Beschuldigte zeigte sich vor Gericht geständig. Sie sagte, sie habe sich von ihrer Kollegin und ihrer damaligen Chefin beeinflussen lassen.

    Der Vorsitzende Richter warf ihr vor, sie habe sich in einer Zeit existenzieller Notlage anderer «massiv bereichert».

    Laut Anklage stellte sie auch gefälschte Rezepte, Krankschreibungen und negative Covid-Tests aus. Sie war auch in den Verkauf von Medikamenten als Partydroge verwickelt.

    Zudem überwies sie nach ihrer ersten Haftentlassung 55’000 Euro auf ein Konto ihrer Mutter in Serbien.

    Frau zu bedingter Haftstrafe verurteilt

    Die Richter verurteilten die Frau wegen mehrfacher Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Drogenvergehen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

    Ihr wurde vorgeworfen, «Profit über Solidarität» gestellt zu haben. Der neue BMW der Angeklagten wurde eingezogen.

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    Gegen ihre Arbeitskollegin und die Ärztin der Praxis laufen getrennte Strafverfahren. Die Praxis bleibt vorerst geöffnet.

    Das kantonale Amt für Gesundheit führt ein aufsichtsrechtliches Verfahren, will aber zunächst die strafrechtlichen Urteile abwarten.

    Kommentare

    User #1347 (nicht angemeldet)

    Dürfen ALLE, die sich an der Plandemie bereichert haben bestraft werden? - Ich meine die ganz 'Grossen'...? (Unschuldsfrage).

    User #1819 (nicht angemeldet)

    Wieso nur eine "bedingte" haftstrafe?

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