Papst Franziskus will den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls umgestalten. Dafür hat die Vatikanstadt ein neues Grundgesetz publiziert.
Vatikanstadt
Der Petersplatz in der Vatikanstadt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Wochenende hat der Vatikan ein neues Grundgesetz veröffentlicht.
  • Die neue Apostolische Konstitution soll am 5. Juni in Kraft treten.

Überraschend hat der Vatikan am Wochenende ein seit Jahren erwartetes neues Grundgesetz veröffentlicht. Mit diesem will Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren. Die Mitteilung des Pressesaals erreichte die Öffentlichkeit gegen Samstagmittag.

Weiter wollte sich der Vatikan zunächst nicht dazu äussern, er verwies auf eine Pressekonferenz an diesem Montag. Die neue Apostolische Konstitution mit dem lateinischen Titel «Praedicate Evangelium» (Verkündet das Evangelium) werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, hiess es.

An diesem Tag werde damit der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen. Franziskus setzt damit die alte Verfassung «Pastor Bonus» (Der gute Hirte) ausser Kraft, die Papst Johannes Paul II.

Seit 2013 wird an der Neuordnung der Kurie gearbeitet

1988 erliess und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Neuordnung der Kurie. Der reformwillige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung beging, setzte das Beratergremium nach seiner Ernennung dafür ein.

Die neue Verfassung enthält auf mehr als 50 Seiten 250 Paragrafen, die die Dikasterien und weitere Verwaltungsteile betreffen. Franziskus zeigt damit, auf welche Themen er in der katholischen Kirche den Fokus legen will. Ausserdem wertet er einige Bereiche der Kirchen-Verwaltung auf.

Zunächst legte er fest, dass alle Einrichtungen der Kurie – ausser das Staatssekretariat – nun Dikasterien seien. Er sorgte damit für eine Vereinheitlichung im vatikanischen Bezeichnungsdurcheinander.

vatikanstadt Franziskus
Die Vatikanstadt in Rom. (Symbolbild) - Keystone

Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen und sich mehr auf die Mission fokussieren. Die Reform solle eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort. Dieses Ziel unterstrich er mit dem Zusammenlegen mehrerer Behörden zum neuen Dikasterium für Evangelisierung. Ihm wird der Papst selbst vorstehen, was zeigt, wie wichtig Franziskus dieses Thema ist.

Frauen können künftig Einrichtungen in Vatikanstadt leiten

Festgeschrieben ist auch, dass Frauen künftig Einrichtungen leiten können. Franziskus beförderte bereits in den vergangenen Monaten Frauen in höhere Positionen innerhalb der Kurie. Auch der päpstliche Wohltätigkeitsdienst (Almosenamt) wird zum sogenannten Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe aufgewertet. Die Behörde kümmert sich um Bedürftige und erhält damit eine wichtigere Stellung.

Die Verfassung geht in einem Paragrafen auch auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger hat sich mehrere Aufgaben zum Ziel gesetzt: Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Dies hiess es im Abschnitt zum Dikasterium für Glaubenslehre (vormals Glaubenskongregation).

Dem Dikasterium müssen Missbrauchsfälle in der Kirche der Vatikanstadt gemeldet werden. Ausserdem soll die Kommission gemäss dem Kirchen- und Zivilrechts angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden.

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