Fahrlehrer flüsterte Schülern Antworten ins Ohr – verurteilt
Mit Kamera und Funkhilfe soll ein Fahrlehrer aus dem Thurgau Prüflingen bei der Theorieprüfung Antworten zugeflüstert haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fahrlehrer flüsterte seinen Schülern die Antworten bei der Theorieprüfung zu.
- Der Betrug flog nach dem Hinweis einer Aufsichtsperson auf.
- Das Obergericht bestätigte die Verurteilungen des Fahrlehrers und den Schülern.
Ein Fahrlehrer aus dem Kanton Thurgau hat Fahrschülern bei der Theorieprüfung heimlich die richtigen Antworten ins Ohr geflüstert. Das Obergericht Thurgau bestätigte nun die Verurteilungen gegen ihn und zwei Prüflinge. Darüber berichtet das «SRF-Regiojournal Ostschweiz».
Der Fahrlehrer stattete demnach mehrere Schüler mit Mini-Kameras und Kopfhörern aus. Während der Prüfung konnte er so live mitlesen und den Kandidaten per Funk die richtigen Antworten durchgeben.
Aufgeflogen war der Betrug im Oktober 2022. Eine Aufsichtsperson meldete der Polizei den Verdacht, ein Kandidat könnte geschummelt haben. Der Mann verliess die Prüfung jedoch vorzeitig, sodass sich der Verdacht zunächst nicht bestätigen liess.
Zwei Monate später erschien derselbe Kandidat erneut zur Theorieprüfung – diesmal wurde er laut den Ermittlungen in flagranti erwischt. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrlehrer bereits zuvor zwei weiteren Prüflingen auf dieselbe Weise geholfen hatte.
Fahrlehrer: «Lediglich beim Übersetzen geholfen»
Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhob daraufhin Anklage wegen «Erschleichen von Ausweisen und Schildern». Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den Fahrlehrer wegen vierfacher Gehilfenschaft zu einer Geldstrafe von insgesamt knapp 17’000 Franken.
Auch die Prüflinge wurden bestraft: Zwei Kandidaten, die die Theorieprüfung dank der Funkhilfe bestanden hatten, erhielten Geldstrafen von rund 4200 beziehungsweise 2800 Franken. Der Kandidat, bei dem der Betrug aufflog, akzeptierte eine Busse von 2000 Franken – bestanden hat er die Prüfung trotz zweifacher Hilfe nicht.

Der Fahrlehrer verteidigte sich vor Gericht damit, er habe lediglich beim Übersetzen geholfen. Das Obergericht zeigte sich davon jedoch nicht überzeugt und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten könnten den Fall noch vor das Bundesgericht weiterziehen.








