Vatikan-Finanzprozess um Kardinal muss teilweise wiederholt werden
Der aufsehenerregende Vatikan-Prozess gegen den einst einflussreichen italienischen Kardinal Angelo Becciu muss in Teilen neu aufgerollt werden. Das vatikanische Berufungsgericht ordnete an, die Beweisführung noch einmal zu wiederholen, wie italienische Medien berichteten. Becciu war am Ende des Prozesses als erster Kardinal in der Geschichte der katholischen Kirche zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

In dem Prozess, der im Dezember 2023 zu Beccius Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft führte, ging es im Kern um den verlustreichen Kauf einer Luxusimmobilie in London durch das vatikanische Staatssekretariat, in dem der Italiener mehrere Jahre ein wichtiger Abteilungsleiter war. Der Vatikan wollte das Gebäude wohl kaufen, um es gewinnbringend weiter zu veräussern. Der Deal ging schief. Am Ende stand ein Verlust in dreistelliger Millionenhöhe.
Das Berufungsgericht habe nun festgestellt, dass die Beweisführung im erstinstanzlichen Prozess fehlerhaft und unvollständig gewesen sei, berichteten mehrere Medien. Die Richter stellten allerdings klar, dass keine vollständige Aufhebung des erstinstanzlichen Verfahrens erfolgt: Sowohl das Urteil als auch das Verfahren behalten grundsätzlich ihre Wirkung. Nicht nur Becciu wurde damals verurteilt, sondern es ergingen auch Urteile gegen weitere Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft wurde den Berichten zufolge nun verpflichtet, bis zum 30. April sämtliche Unterlagen vollständig einzureichen. Den Parteien bleibt anschliessend bis zum 15. Juni Zeit zur Prüfung und Vorbereitung des Verfahrens. Am 22. Juni soll dann eine neue Verhandlung vor Gericht beginnen.














