Nach den beiden Massakern in Serbien wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet. Dieser setzt seine Tätigkeit nun aus. Auf Wunsch der Opferfamilien.
Blumen liegen nahe der Grundschule, wo ein 13-Jähriger acht Mitschüler und einen Wachmann erschossen hat. Nur einen Tag nach dem Massaker hat ein 21-jähriger Schütze ein weiteres Blutbad angerichtet. Foto: Armin Durgut/AP
Blumen liegen nahe der Grundschule, wo ein 13-Jähriger acht Mitschüler und einen Wachmann erschossen hat. Nur einen Tag nach dem Massaker hat ein 21-jähriger Schütze ein weiteres Blutbad angerichtet. Foto: Armin Durgut/AP - sda - Keystone/AP/Armin Durgut
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der serbische Untersuchungsausschuss zu den Massakern setzt seine Tätigkeit aus.
  • Damit reagiert das Gremium auf eine Petition.
  • Die Opferfamilien befürchten dadurch die Beeinflussung der Justizermittlungen.

Der am Dienstag gebildete Untersuchungsausschuss des serbischen Parlaments zur Aufklärung zweier Amokläufe Anfang Mai hat seine Tätigkeit am Freitag ausgesetzt. Das Gremium reagierte auf eine Petition der Familien von Opfern des Schulmassakers in Belgrad. Diese hatten darin verlangt, dass der Ausschuss den Ermittlungen der Justiz nicht vorgreife, berichtete das staatliche Fernsehen RTS.

Am 3. Mai hatte ein 13-Jähriger in einer Belgrader Schule neun Mitschüler und einen Wachmann erschossen. Einen Tag später schoss ein 21-Jähriger in Mladenovac bei Belgrad auf Menschen und tötete acht von ihnen. Die beiden Massaker, die mutmasslich nicht miteinander zusammenhingen, hatten die serbische Gesellschaft tief erschüttert.

Petition der Opferfamilien

Die Tätigkeit des parlamentarischen Ausschusses könnte die staatsanwaltlichen Ermittlungen und das darauffolgende Gerichtsverfahren gefährden. Diese Befürchtung brachten die Opferfamilien in ihrer Petition zum Ausdruck. Das Gremium schloss sich dieser Auffassung an und stellte seine Tätigkeit vorübergehend ein.

In beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft noch, weder liegen Anklagen vor noch wurden Gerichtstermine anberaumt. Im Falle des 13-Jährigen kommt hinzu, dass dieser zur Tatzeit nach serbischer Rechtslage noch nicht strafmündig war. Er wird derzeit in einer psychiatrischen Anstalt beobachtet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen den Vater, der möglicherweise seine Aufsichtspflichten verletzt hat. Wie die Justizbehörden bestätigten, hatte er mit dem Sohn mehrfach das Schiessen an einem Schiessstand geübt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VaterSerbien